Gesetzliche Vorgaben bei EEG-Befreiung können von den Unternehmen kurzfristig nur schwer erfüllt werden Mitteilungen 30. Juni 2014 Werbung Pläne der Regierung erschweren die EEG-Befreiung Industrie- und Gewerbekunden, die im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im Jahr 2015 von der EEG-Umlage befreit werden wollen, müssen zukünftig ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen. (WK-intern) - Dies gilt nun auch für Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 5 GWh im Jahr, nicht wie bisher nur für Betriebe mit einem Verbrauch ab 10 GWh. Für viele Unternehmen ist diese Auflage des Gesetzgebers kurzfristig kaum zu erfüllen. Die EEG-Befreiung für die Industrie wird erschwert. Darauf weist der Energiedienstleister ISPEX AG hin. Unternehmen, die im Jahr 2014 einen Antrag zur Begrenzung ihrer EEG-Umlage nach neuer Rechtslage stellen möchten, müssen zukünftig ein
Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmt EEG-Novelle mit Änderungen zu Aktuelles Behörden-Mitteilungen 26. Juni 2014 Werbung Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Dienstag Abend der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen umfassenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304, 18/1573, 18/1449, 18/1572) durchgesetzt hatten, stimmte der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Entwurf zu. (WK-intern) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die Fraktion Die Linke nahm an den Abstimmungen nicht teil. Ihre Abgeordneten hatten die Sitzung kurz nach Beginn verlassen . Berlin - Beide Oppositionsfraktionen hatten die ihrer Ansicht nach zu späte Vorlage des Änderungsantrages kritisiert und
Bundesamt twittert zur Besonderen Ausgleichsregelung Behörden-Mitteilungen 8. Mai 2014 Werbung BAFA twittert zur Besonderen Ausgleichsregelung: @BAFA_BesAR Ab sofort twittert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch zur Besonderen Ausgleichsregelung. (WK-intern) - Die „Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ dient insbesondere dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastungen der im internationalen Wettbewerb stehenden stromintensiven Unternehmen zu begrenzen. Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA: „Wir wollen mit unserem Twitterkanal alle Beteiligten mit aktuellen Informationen zum Antragsverfahren und zu den neuen und geänderten Voraussetzungen versorgen und in einen direkten Austausch mit Ihnen treten. Alle Interessierten sollen so optimal mit den notwendigen Informationen versorgt werden. Außerdem veröffentlichen wir über den Kanal exklusiv aktuelle Statistiken und Informationsgrafiken.