Rechtliche Rahmenbedingungen für Planer und Betreiber von Wärmepumpen-Anlagen Dezentrale Energien Veranstaltungen Verbraucherberatung 21. Oktober 2024 Werbung Online-Seminar: Erfahren Sie alles über die gesetzlichen Vorgaben und Fördermöglichkeiten für die Planung, Genehmigung und den Betrieb von Wärmepumpenanlagen (WK-intern) - In der heutigen Zeit gewinnen Wärmepumpen als umweltfreundliche Wärmeerzeuger immer mehr an Bedeutung. Doch mit der Planung, Genehmigung und dem Betrieb von Wärmepumpenanlagen sind zahlreiche rechtliche Fragestellungen verbunden. Unser Seminar „Rechtliche Rahmenbedingungen für Planer und Betreiber von Wärmepumpen-Anlagen“ bietet Ihnen eine umfassende und strukturierte Übersicht über die relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Geschäftsmodelle. Warum sollten Sie teilnehmen? Aktuelles Wissen: Erfahren Sie alles über die neuesten gesetzlichen Vorgaben, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und die Regelungen für abschaltbare Lasten nach §14a Energiewirtschaftsgesetz. Praxisnahe Einblicke:
Expertenkommission für Fracking übergibt ersten Bericht an den Deutschen Bundestag Behörden-Mitteilungen Ökologie 3. Juli 2019 Werbung Bisher keine Anträge auf Probebohrungen (WK-intern) - Die Expertenkommission Fracking hat zum 30. Juni 2019 den ersten Bericht über ihre Tätigkeit vorgelegt. Der Bericht der Kommission enthält neben allgemeinen Geschäftsgrundlagen der Kommissionsarbeit einen Ausblick auf die Arbeitsplanung für die kommenden zwei Jahre. Da Anträge auf Erprobungsbohrungen zurzeit nicht vorliegen, besteht die wesentliche Aufgabe der Kommission zunächst darin, den Stand der Technik im internationalen Umfeld zusammenzufassen. Die Kommission hatte am 16. Mai 2019 mit einer konstituierenden Sitzung in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Das sechsköpfige Gremium setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener deutscher Forschungsinstitutionen und Fachbehörden zusammen, die im Juli 2018 von der Bundesregierung berufen
Fracking-Gesetzentwurf mit Hintertür: Kommerzielles Fracking lässt sich nicht mehr verhindern Behörden-Mitteilungen Ökologie 27. November 201427. November 2014 Werbung Energiewendeminister Habeck zum Fracking-Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Mit diesem Flickwerk lässt sich Fracking in Schleswig-Holstein nicht verhindern“ (WK-intern) - Schleswig-Holsteins Energiewendeministerium hat die geplanten Regelungen der Bundesregierung zum Fracking auf ihre Auswirkungen auf das Land hin geprüft. KIEL - Anhand einer nun erstellten Karte zeigt sich, dass die Vorschläge nicht geeignet sind, ein komplettes Frackingverbot für Schleswig-Holstein auszusprechen. „Die geplanten Regelungen sind löchrig wie ein Schweizer Höhlenkäse. Letztlich geht es der Bundesregierung offenbar darum, kommerzielles Fracking durch die Hintertür zuzulassen“, kritisierte Energiewendeminister Robert Habeck heute (26. November 2014). Die Bundesregierung will bei der Förderung von Erdgas Fracking bis 3.000 Meter Tiefe sowie in Wasserschutz-,
Landtagsrede von Minister Habeck zu Fracking Behörden-Mitteilungen 21. Februar 2014 Werbung Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind uns einig, der Landtag wie auch die Landesregierung lehnen Fracking zur Gasgewinnung mit unabsehbaren Folgen für unsere Umwelt ab. (WK-intern) - Diese generelle Positionierung, sowie das Ergebnis der Ausschussberatungen des Landtages begrüße ich daher ausdrücklich. Ein solcher Beschluss gibt der Landesregierung die notwendige Rückendeckung für ihre bundesweiten Initiativen gegen Fracking. Ich erwähne in diesem Zusammenhang noch einmal die bereits in den Bundesrat eingebrachte Initiative der Landesregierung zur Änderung der Bundesberggesetzes, mit der Fracking von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstatten mit gefährlichen Stoffen verboten werden soll. Um diese Initiative weiter mit Leben zu erfüllen, habe ich
Habeck: Fracking in Schleswig-Holstein nicht ohne Zustimmung des Ministeriums Behörden-Mitteilungen Ökologie Schleswig-Holstein 14. März 201314. März 2013 Werbung (WK-intern) - Anträge auf die Genehmigung von Fracking-Maßnahmen liegen in Schleswig-Holstein derzeit nicht vor. Minister Habeck wies heute das Landesbergamt per Erlass an, mögliche zukünftige Anträge auf Fracking nicht ohne Zustimmung des Ministeriums zu genehmigen. „Wir können solchen eventuellen Anträgen nur dann zustimmen, wenn feststeht, dass das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann. Nach den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich dieser Nachweis für das Einbringen von umwelttoxischen Fracfluiden in unkonventionelle Lagerstätten nicht erbringen. Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig“, sagte Habeck. Für ein formelles Moratorium, mit dem Anträge