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Bundesnetzagentur liefert wichtigen Baustein für die Bewältigung der Gasnetztransformation


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BDEW zur Festlegung BRÜCKEN der Bundesnetzagentur

(WK-intern) – Zur Veröffentlichung der Festlegung BRÜCKEN durch die Bundesnetzagentur heute erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit der Festlegung BRÜCKEN schafft die Bundesnetzagentur erstmals einen Rahmen, wie die im Zuge der Gasnetztransformation entstehenden Rückstellungsaufwendungen der Gasnetzbetreiber für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau regulatorisch berücksichtigt werden können.

Die Bundesnetzagentur erkennt hier den erheblichen Handlungsbedarf bei der Bewältigung der Gasnetztransformation an und schafft damit einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Planungssicherheit für die Gasnetzbetreiber.

Neben den bestehenden Weiternutzungspotenzialen durch Biomethan und Wasserstoff werden erhebliche Rückstellungsbedarfe für Stilllegungen und in bestimmten Fällen auch für den unvermeidbaren Rückbau von Netzinfrastruktur benötigt. Mit der jetzt getroffenen Festlegung werden ab 2025 Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen als Kostenanteile, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen, deklariert und mit Beginn der 5. Regulierungsperiode regulatorisch abgebildet. Dies verhindert, dass die Gasnetztransformation und deren regional sehr unterschiedliche Auswirkungen zu Verzerrungen im Effizienzvergleich führen.

Zudem ist positiv zu bewerten, dass die Bundesnetzagentur nun auch von der Einführung direkter Anreizinstrumente absieht. Im Eckpunktepapier hatte die Regulierungsbehörde noch einen pauschalen Abschlag von zehn Prozent auf Auflösungsbeträge von der Erlösobergrenze vorgeschlagen. Sollte es handelsrechtlich zu sachgerechten und insbesondere mengenbasierten Rückstellungszuführungen kommen, führt die Beschlusskammer nun aus, dass diese grundsätzlich auch regulatorisch anerkannt werden können. Hier hat die Bundesnetzagentur den Vorschlag der Branche aufgegriffen. Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin: Es gibt keinen sachlichen Grund, zwischen der Bildung von Rückstellungen und den bereits laufenden Aufwänden zu unterscheiden. Beide Kostenarten sind durch dieselben externen Faktoren geprägt und entziehen sich weitgehend dem Einfluss der Netzbetreiber. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Hausanschlusstrennungen und der gesetzlich angedachten Vorgabe, dass diese Kosten die Netzbetreiber tragen sollen.

Die heute bekanntgegebene Regelung ist jedoch nur ein Baustein, um langfristig Planungssicherheit im Umgang mit Transformationskosten zu schaffen. Die Herausforderung der Gasnetztransformation reicht jedoch über Fragen der Rückstellungsbildung hinaus: Entscheidend wird sein, dass Regulierung und gesetzliche Rahmenbedingungen künftig konsistent zusammenwirken, damit Netzbetreiber notwendige Investitionen tätigen können und die Transformation für die Kunden bezahlbar bleibt. Mit Blick auf die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber muss die Regulierungsbehörde insbesondere die Kapitalverzinsung noch deutlich anheben, um marktgerechte und investitionsfähige Rahmenbedingungen für die Transformation der Gasnetze zu gewährleisten.“

PM: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.








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