Werbung Beschleunigung des Verteilernetzausbaus durch mehr Verfahrensfreiheit? Erneuerbare & Ökologie Forschungs-Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 30. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Neue Studie zeigt europarechtliche Spielräume (WK-intern) – Der Ausbau der Verteilernetze soll schneller vorankommen. Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht, inwieweit mehr Verfahrensfreiheit zur Beschleunigung der Ertüchtigung von bestehenden Netzen möglich ist – und welche Grenzen das Europarecht dabei setzt. Die Kapazitäten im Stromverteilernetz müssen in den kommenden Jahren deutlich ausgebaut werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Ertüchtigung bestehender Netze durch Ersatzneubauten, Änderungen und Erweiterungen. Neben technischen und planerischen Herausforderungen erschweren jedoch auch langwierige Genehmigungsverfahren den Verteilernetzausbau. Welche europarechtlichen Spielräume bestehen, um die Ertüchtigung des Verteilernetzes durch mehr Verfahrensfreiheit zu beschleunigen, untersucht die Stiftung Umweltenergierecht in ihrer heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 51, „Ertüchtigung des bestehenden 110-kV-Verteilernetzes“. Konkret geht sie der Frage nach, ob und in welchem Umfang mehr Verfahrensfreiheit rechtlich zulässig ist und zeigt mögliche Folgen auf. Verfahrensfreiheit als Beschleunigungsansatz „Während der Gesetzgeber für die Übertragungsnetze in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorschriften zur Genehmigungsbeschleunigung geschaffen hat, stand die Verteilernetzebene bislang weniger im Mittelpunkt“, sagt Dr. Frank Sailer, Forschungsgebietsleiter der Stiftung und Co-Autor der Studie. Ein zentraler Punkt: Derzeit müssen für Ertüchtigungen des bestehenden Verteilernetzes in aller Regel ein Planfeststellungsverfahren sowie ggf. auch eine zeit- und ressourcenintensive Umweltverträglichkeits(vor)prüfung durchgeführt werden. Mehr Verfahrensfreiheit könnte somit vor allem bedeuten, auf das Planfeststellungsverfahren mit seiner Vielzahl an verfahrens- und materiell-rechtliche Anforderungen zu verzichten. „Damit würde ein hochkomplexes und zeitintensives Verfahren entfallen. Für Vorhabenträger und Behörden könnte dies den Aufwand erheblich reduzieren“, so Dr. Frank Sailer weiter. Planfeststellung europarechtlich nicht zwingend Die Studie zeigt: Der nationale Gesetzgeber könnte das Planfeststellungsverfahren für Ertüchtigungen im Verteilernetz bereits heute abschaffen. „Soweit jedoch das europäische Umweltrecht Prüf- und Entscheidungspflichten vorsieht und diese im konkreten Einzelfall einschlägig sind, müssen diese auch weiterhin erfüllt werden – etwa durch einzelne Genehmigungsverfahren“, erklärt die Co-Autorin der Studie Maria Deutinger. Für Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, schreibt die UVP-Richtlinie ausdrücklich ein Genehmigungserfordernis vor. Weil im Einzelfall diese behördliche Prüf- und Entscheidungspflichten aus dem europäischen Umweltrecht bestehen können, ist eine vollständige Verfahrensfreiheit daher nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Mit Abschaffung der Planfeststellung könnte Beschleunigungspotenzial gehoben werden. Allerdings würden auch die mit ihr verbundenen rechtlichen Vorteile entfallen, wie etwa die enteignungsrechtliche Vorwirkung oder die rechtsgestaltende Wirkung. Vor allem aber würden sich Verantwortung und Risiken teilweise von den Behörden auf die Vorhabenträger verlagern. „Vorhabenträger wären weiterhin verpflichtet, die Vorgaben etwa des Natur-, Arten- und Immissionsschutzrechts einzuhalten. Sie müssten dies eigenverantwortlich prüfen und etwaig erforderliche Ausnahmen, Befreiungen oder Einzelgenehmigungen bei den zuständigen Behörden einholen“, erklärt Maria Deutinger. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen könnten die Behörden nachträglich einschreiten und es bestünden gesteigerte Haftungs- und Klagerisiken. Die Rolle Europas Auch auf europäischer Ebene werden derzeit im Zuge des „Grids Package“ und „Umweltomnibus“ verschiedene Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verteilernetzausbaus diskutiert. Beide Gesetzgebungsverfahren sind noch in vollem Gange. „Daher lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, inwieweit bestehende europarechtliche Hürden für eine vollständige Verfahrensfreiheit tatsächlich abgebaut werden“, so Dr. Frank Sailer. Die Vorschläge sehen zwar teilweise einen Entfall derjenigen europarechtlichen Prüf- und Entscheidungspflichten vor, die einer vollständigen Verfahrensfreiheit derzeit entgegenstehen. Es bestehen jedoch noch zahlreiche Fragen zum Anwendungsbereich, den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen der geplanten Erleichterungen. Welche Spielräume die europäische Ebene dem nationalen Gesetzgeber in Sachen vollständiger Verfahrensfreiheit im Ergebnis eröffnet, bleibt daher abzuwarten. PM: Stiftung Umweltenergierecht PB: Beschleunigung des Verteilernetzausbaus durch mehr Verfahrensfreiheit? Neue Studie zeigt europarechtliche Spielräume / ©: Studie Stiftung Umweltenergierecht Weitere Beiträge:AG Energiebilanzen: Erneuerbare Energien legen deutlich zuKonsultation des Entwurfs des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Strom eingeleitetCurrenta-Gruppe erweitert Vor-Ort-Einsatz und hilft mit Fachkräften und Technik in der Nachbarschaft