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Rechtsgutachten zeigt europarechtliche Zulässigkeit einer Südquote bei Windenergieausschreibungen

PB: Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

PEE BW und LEE Bayern fordern Änderungen im EEG

(WK-intern) – An eigenständiger Südausschreibung für Wind (EEG 2027) darf kein Weg mehr vorbeiführen.

Nachdem ein eigenes Ausschreibungssegment für Windprojekte in Bayern und Baden-Württemberg immer noch keinen Eingang in den Entwurf für die EEG-Novelle gefunden hat, obwohl die letzten Ausschreibungsergebnisse für sich sprechen, legen die Erneuerbaren Verbände nun nach.

Entgegen der Skepsis des Bundeswirtschaftsministeriums ist das Vorhaben europarechtlich zulässig, wie ein Rechtsgutachten der Kanzlei Kapellmann & Partner nun klarstellt. Auftraggeber sind die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW) und der Landesverband Erneuerbare Energien Bayern (LEE Bayern).

Viele Akteure berufen sich bei der Beurteilung einer Südausschreibung auf eine ähnliche, jedoch nicht gänzlich vergleichbare Situation in den Jahren 2021 bis 2023: Damals wurde, übrigens auch für Biogas, eine Südquote in den EEG-Entwurf 2021 aufgenommen. Die Bundesregierung zog aber im letzten Moment zurück und führte für Windenergieanlagen stattdessen eine Sonderregelung für die Südregion in das Referenzertragsmodell (REM) ein. Das Instrument wurde als zielführender angesehen, da damals in Süddeutschland – anders als jetzt – die Genehmigungen fehlten, um eine eigene Ausschreibungsmenge erfüllen zu können.

Keine rechtlichen Bedenken

Eine Südquote für Windenergieanlagen wurde aber niemals von der EU-Kommission formal abgelehnt. Die Kommission hatte bisher noch keine Gelegenheit, abschließend darüber zu entscheiden. Hier setzt das Rechtsgutachten an, indem es die beihilferechtliche Zulässigkeit eines Südsegments bewertet. Den Rechtsexperten zufolge stehen dem keine rechtlichen Bedenken entgegen. Damit bietet das Gutachten den politischen Entscheidungsträgern nun Sicherheit, der Forderung für eine Verankerung des von vielen Akteuren geforderten Südsegments im EEG nachzukommen.

In der Südregion fehlt bislang für rund 55 Prozent der genehmigten Anlagen ein Zuschlag. In absoluten Zahlen sind das 3.566 MW von insgesamt 6.447 MW genehmigter Windleistung. „Für die Stromversorgung im Süden wäre es fatal, wenn hier rund jede zweite Windenergieanlage wegbricht, obwohl die Behörden schon ihr Go gegeben haben. Wirtschaft und Industrie haben fest mit diesen Strommengen geplant und sind darauf angewiesen, dass sie auch kommen“, unterstreicht Dr. Bernd Wust, Vorstandsmitglied im LEE Bayern. Auf Bayern und Baden-Württemberg entfallen mit 56 bzw. 63 Prozent die meisten genehmigten Projekte ohne Zuschlag. Jörg Dürr-Pucher, Vorstandsvorsitzender der Plattform EE Baden-Württemberg: „Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Wir brauchen das Südsegment“. Im EEG-Entwurf ist zwar eine leichte Verbesserung beim Referenzertragsmodell geplant. Jedoch genügt diese Anhebung nicht, um die Windenergie im Süden zu sichern. REM und Südsegment kommen ohneeinander nicht aus.

Die EEG-Novelle könnte noch geändert werden

Auch wenn die Verbändeanhörung längst abgeschlossen und der Kabinettsbeschluss gefasst ist, sehen die Erneuerbaren Verbände im Süden noch Chancen für eine Südausschreibung im EEG. Ende September erfolgt die erste Lesung des EEG-Entwurfs im Plenum des Bundestags, danach geht er an die Ausschüsse. „Wir hoffen, dass sich die Abgeordneten aus Bayern und Baden-Württemberg nachdrücklich für eine Südquote oder eine eigene Ausschreibung für Wind im Süden einsetzen werden. Sie wissen aus erster Hand, wie wichtig der Windausbau in ihren Heimatwahlkreisen ist“, pflichtet Dürr-Pucher bei.

Auch abseits der Politik stößt die Forderung nach einem Südsegment auf breite Unterstützung, beispielsweise sprechen sich der Verband Kommunaler Unternehmen oder der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) dafür aus. Rückendeckung kommt insbesondere auch von der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der stark an der Sicherung der Wirtschaftsgrundlage, nämlich der Verfügbarkeit von günstigem Strom, gelegen ist. In beiden Bundesländern gibt es Appelle von breiten Bündnissen, in denen sich Wirtschaft-, Kommunal- und Energieverbände hinter der Forderung nach einem eigenen Ausschreibungssegment für mehr Windstrom in Süddeutschland versammeln. „Umso enttäuschender ist es, dass die Bundesregierung den Ernst der Lage nicht erkennt und die Forderungen aus dem industriestarken Süden ignoriert“, kommentiert Wust.

Über Parteigrenzen hinweg ist man sich im Süden einig, dass es mit der Windenergie so nicht weitergehen kann. Zuletzt forderten die Ministerpräsidenten aus Bayern und Baden-Württemberg, Markus Söder (CSU) und Cem Özdemir (Grüne) verbesserte Rahmenbedingungen für den Windausbau in ihren Ländern.

  • Rechtsgutachten Langfassung (hier) und Kurzfassung (hier)
  • Verbändeappelle Bayern (hier) und Baden-Württemberg (hier)

Über die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg

Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V. (PEE BW) ist eine Dachorganisation der Verbände, Unternehmen und Forschungsinstitute aus der Erneuerbaren-Energien-Branche in Baden-Württemberg. Der Verein wurde im März 2019 gegründet und setzt sich für den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und die sektorenübergreifende Umsetzung der Energiewende in Baden-Württemberg ein. Die Vereinszwecke der Plattform Erneuerbare Energien sind die klimapolitische, industriepolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Erneuerbaren noch stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, den Vorteil für Verbraucher, Unternehmen und Kommunen darzustellen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Erneuerbaren aktiv mitzugestalten.

PM: Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.








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