Werbung Gesetzentwürfe zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 3. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesregierung beschließt Gesetzentwürfe zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See und zum Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten (WK-intern) – Die Bundesregierung hat zwei von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vorgelegte Gesetzentwürfe beschlossen. Mit dem Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See ebnet die Bundesregierung den Weg für die nächste Phase der Windenergie auf See. Die Novelle stärkt Kosteneffizienz, Investitionssicherheit und industrielle Resilienz des Ausbaus der Windenergie auf See. Sie stellt sicher, dass vergebene Projekte zukünftig tatsächlich realisiert werden. So werden die Potenziale der Windenergie auf See künftig besser genutzt. Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: Die Windenergie auf See hat enormes Potenzial für unsere Energieversorgung. Doch die bisherigen Regeln haben zu risikobehafteten Geboten geführt, ohne ausreichend sicherzustellen, dass die vergebenen Projekte auch tatsächlich gebaut werden. Das korrigieren wir jetzt. Mit der Reform schaffen wir mehr Investitionssicherheit, realistischere Auktionen und eine bessere Nutzung der Leitungen. Zudem setzen wir Fördermittel gezielter ein, indem wir auf die tatsächlich erzeugte Energie und nicht auf theoretische Werte schauen. So stärken wir unsere Energieversorgung und die europäische Offshore-Industrie und bringen die Energiewende verlässlich voran. Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) reagiert auf ein veränderte Marktumfeld und nimmt die Systemkosteneffizienz in den Blick. Eine verlässliche Ausbauperspektive von durchschnittlich 3 GW pro Jahr schafft Planungssicherheit für die heimische Industrie wie z.B. die Stahlherstellung. Genau diese Verstetigung ist entscheidend, damit Unternehmen in Produktion, Standorte, Häfen, Fachkräfte und Lieferketten investieren. Davon profitieren in Deutschland insbesondere maritime Wirtschaft, Stahl- und Metallverarbeitung, Kabelindustrie, Hafenlogistik sowie Betrieb und Wartung. Ein solcher Ausbaupfad steht damit für einen langfristigen Heimatmarkt mit erheblicher industrieller Wertschöpfung. Der Entwurf setzt ein deutliches Signal für Planungs- und Investitionssicherheit in Deutschland, stärkt die Versorgungssicherheit und nationale Resilienz sowie Unabhängigkeit. Er schlägt so die Brücke zwischen ambitionierten Ausbauzielen und ökonomischer Realität. Kostentragfähigkeit und Kosteneffizienz stehen konsequent im Fokus. Die Systemkosten werden durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung gesenkt. Zusätzlich sorgt die Novelle für Bürokratieabbau. Diese Ziele verfolgt die Novelle insbesondere durch folgende Maßnahmen: An den gesetzlichen Ausbauzielen wird festgehalten. Der Ausbau wird dabei jedoch verstetigt, um teure Überkapazitäten zu vermeiden und Flexibilität für die Zukunft zu erhalten. Das WindSeeG schafft für die Planung dieser Infrastruktur den dafür verlässlichen Rahmen. Die Novelle balanciert Fordern und Fördern für Windenergie auf See. Für die Ausschreibungen ist ein zweistufiges Modell vorgesehen, mit dem der Marktmechanismus priorisiert, aber dort abgesichert wird, wo Risiken zu groß werden. Der Mechanismus dieser Absicherung über Differenzverträge (auch: Contracts for Difference) entspricht dem des Entwurfes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Durch die Möglichkeit einer Überbauung der Netzanschlüsse um bis zu 20% sorgt die Novelle für eine optimale Auslastung der Netzanbindungen für Offshore-Windparks und senkt so die spezifischen Stromkosten. Um den Ertrag pro Fläche zu steigern, werden Abschattungseffekte reduziert. Zudem wird die Regellaufzeit von 25 auf 35 Jahre erhöht, was die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessert und dem System insgesamt dient. Das WindSeeG stärkt die Resilienz der Industrie und der kritischen Infrastruktur in der Nordsee. Es setzt den Artikel 26 des EU-Net Zero Industry Act bürokratiearm um. Das Kabinett hat heute zudem jährliche Zuschüsse zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 5,525 Milliarden Euro beschlossen. Das Gesetz regelt den Zeitraum bis einschließlich 2029. Die Energiepreise sind ein entscheidender Standortfaktor. Mit dem Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten entlastet die Bundesregierung alle Stromkunden und stärkt der Industrie den Rücken. Gerade in einer Phase, in der Deutschland seine Stromnetze umfassend ausbaut und gleichzeitig auf wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen ist, ist das ein wichtiges Signal für Haushalte und Unternehmen. Die jetzt beschlossenen Regelungen knüpfen an das im Jahr 2026 geltende Instrument an und schaffen so Planungssicherheit für Übertragungsnetzbetreiber, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Zuschuss wirkt unmittelbar über die Übertragungsnetzkosten und kommt damit auf unbürokratische Weise breit in der Wirtschaft und bei den Kundinnen und Kunden an. Die Mittel sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden. Die Gesetzentwürfe werden als nächstes Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Die vollständigen Gesetzentwürfe finden Sie hier: Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (PDF, 1 MB) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 (PDF, 320 KB) PM: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie PB: Katherina Reiche / ©: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Weitere Beiträge:Baubeginn für die Landtrasse des Offshore-Kabelprojekt Ostwind 1 geht im Sommer 2015 los14 EU-Länder fordern starke Maßnahmen, um die Erwärmung auf 1,5 ° C zu begrenzenPionierleistung: Errichtung der ersten Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee