Werbung Neue Förderung für Wärmepumpen: Das Wichtigste auf einen Blick Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 26. Juli 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Anschaffung einer Wärmepumpe wird seit dem 21. Juli 2026 mit bis zu 80 % gefördert. (WK-intern) – Wir schaffen Klarheit darüber, was sich noch alles für Eigenheimbesitzer damit ändert. Seit dem 21. Juli 2026 gilt das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach langen Debatten bringt die Neuregelung vor allem eines in die deutschen Heizungskeller: Klarheit und finanzielle Erleichterung. Das Prinzip des starren Gesetzeszwangs gehört der Vergangenheit an – stattdessen setzt der Gesetzgeber auf gezielte Anreize und Planungssicherheit. Schön, denn ab sofort darf man sich jetzt auch freiwillig für das effizienteste (und aktuell auch beliebteste!) Heizsystem in Deutschland entscheiden. Fördern statt fordern: Funktionierende Heizungen bleiben Die wichtigste Nachricht für Eigentümer vorweg: Die Wärmepumpe ist mittlerweile so etabliert, dass niemand mehr von staatlicher Seite „gezwungen“ werden muss, sie zu kaufen. Auch besteht keine Verpflichtung, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung herauszureißen. Bestehende Anlagen dürfen wie gewohnt weiterbetrieben und im Schadensfall repariert werden. Auch die bisherige starre Pflicht, bei jedem Heizungstausch pauschal mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzubinden, wurde ersatzlos gestrichen. Wie hoch ist die aktuelle Förderung? Im Rahmen der KfW-Förderung können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Grundförderung: 30 %. Ab dem 01.02.2027 sinkt sie auf 15 %. Gleichzeitig wird für Wärmepumpen aus der EU ein Bonus von 15 % eingeführt. Klimageschwindigkeitsbonus: Aktuell 16 %. Ab Februar 2027 reduziert sich dieser Bonus alle sechs Monate um 4 %. Einkommensbonus: Bis zu 40 %, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen. Bis 30.000 € beträgt der Bonus 40 %, bis 40.000 € 30 % und bis 50.000 € 10 %. Kinderbonus: Leben minderjährige Kinder im Haushalt, werden 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch kann sich der Einkommensbonus erhöhen. Maximale Förderung: Alle Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist jedoch auf 80 % begrenzt. Beispiel: So berechnet sich die Förderung Familie Müller möchte ihre über 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzen. Die Investitionskosten betragen 35.000 Euro, davon sind 28.000 Euro förderfähig. Die Familie erhält die Grundförderung von 30 % sowie den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 50.000 Euro besteht zunächst Anspruch auf einen Einkommensbonus von 10 %. Da minderjährige Kinder im Haushalt leben, reduziert der Kinderbonus das anrechenbare Einkommen auf 40.000 Euro. Dadurch steigt der Einkommensbonus auf 30 %. Insgesamt ergibt sich ein Fördersatz von 76 %. Das entspricht einem Zuschuss von 21.280 €. Da die Förderbedingungen von der individuellen Situation abhängen, lohnt sich eine persönliche Beratung, um die maximale Förderung auszuschöpfen. Bei den Experten von SCM energy erhält man nach Terminabsprache eine persönliche, kostenlose Beratung. Wie lange gibt es die Förderung? Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll die Förderung mindestens bis Ende 2028 bestehen bleiben. Ab dem 01.02.2027 sinken die Fördersätze jedoch schrittweise im Halbjahresrhythmus. Wer früh investiert, profitiert daher von den höchsten Zuschüssen. Wer und was wird gefördert? Förderberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland. Gefördert werden nahezu alle Wärmepumpenarten – darunter Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Nicht förderfähig sind lediglich gasbetriebene Wärmepumpen. Warum werden Wärmepumpen gefördert? Wärmepumpen gehören zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heizsystemen. Sie senken langfristig die Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität Deutschlands. Viele Fachbetriebe unterstützen ihre Kunden bei der Antragstellung und begleiten den gesamten Förderprozess. In großen Teilen der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern übernimmt SCM energy aus Pretzier Planung, Beratung, Installation, Service sowie die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung. Fazit: Noch nie gab es vom Staat eine so hohe Förderung für ein Heizsystem. Da diese jedoch sukzessive abnimmt, empfehlen wir, schnell zu handeln. PM: scm energy GmbH PB: Wie denn jetzt? Gas- und Ölheizung jetzt doch, oder wie? Und wie sieht jetzt die aktuelle Förderung von Wärmepumpen aus? ©: scm energy GmbH Weitere Beiträge:Ein Schritt auf dem Weg zum Feststoff-AkkuGute Aussichten für Erneuerbare Energien in RumänienCO2-Reduzierung, Erneuerbare Energien und Elektromobilität im Fokus der EU-Förderung