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Bundesnetzagentur meldet Über­zeich­nung bei der Aus­schrei­bung für Wind an Land

Windkran / Foto: HB
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Unterzeichnung bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen zum 1. Februar 2026

(WK-intern) – Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Februar 2026 veröffentlicht.

„Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war wie in der vorherigen Gebotsrunde stark überzeichnet.

Die Zuschlagswerte sanken abermals deutlich“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen lag die eingereichte Gebotsmenge unterhalb des ausgeschriebenen Volumens, die Zuschlagswerte blieben dennoch stabil.“

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.445 Megawatt (MW) wurden 924 Gebote mit einer Gebotsmenge von 7.858 MW eingereicht. Dies entsprach in etwa dem Niveau der vorherigen Gebotsrunde. Die Ausschreibung war damit stark überzeichnet. Es konnten 439 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.445 MW einen Zuschlag erlangen. 24 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,19 ct/kWh und 5,64 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sinkt gegenüber der Vorrunde erneut deutlich auf 5,54 ct/kWh (Vorrunde: 6,06 ct/kWh). Dies war der geringste Wert seit der Ausschreibung im Februar 2018.

Das größte Zuschlagsvolumen ergibt sich für Gebote für Standorte in Niedersachsen (957 MW, 96 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Nordrhein-Westfalen (661 MW, 100 Zuschläge), Sachsen-Anhalt (438 MW, 53 Zuschläge) und Brandenburg (396 MW, 60 Zuschläge). Auf die südlichen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg entfallen insgesamt lediglich zwei Prozent des Zuschlagsvolumens.

Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 283 MW für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden wurden 98 Gebote mit einer Gebotsmenge von 177 MW eingereicht. Dies war deutlich weniger als in der letzten Ausschreibung. Im Oktober 2025 lag die eingereichte Gebotsmenge bei 310 MW. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde 13 Gebote vom Zuschlagsverfahren ausschließen. Somit wurden 85 Gebote mit einem Volumen von 155 MW zum Zuschlagsverfahren zugelassen, die alle bezuschlagt werden konnten. Die Ausschreibung war damit unterzeichnet.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte reichen von 7,88 ct/kWh bis 10,00 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 9,56 ct/kWh leicht unterhalb des Wertes der Vorrunde (9,66 ct/kWh) und unterhalb des für die Ausschreibungen in diesem Jahr geltenden Höchstwerts von 10,00 ct/kWh.

Die meisten Zuschläge entfallen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (50 MW, 24 Zuschläge), gefolgt von Niedersachsen (17 MW, 12 Zuschläge) und Brandenburg (17 MW, 9 Zuschläge).

Weitere Informationen

Informationen zu den Gebotsterminen veröffentlicht die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/1087566 und www.bundesnetzagentur.de/1087552.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2026 statt. Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden wird am 1. Juni 2026 durchgeführt.

PM: Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur meldet Über­zeich­nung bei der Aus­schrei­bung für Wind an Land / Foto: HB








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