Werbung AgNes-Festlegungsentwurf: BEE fordert Investitionssicherheit Erneuerbare & Ökologie Windenergie 18. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) bewertet den Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) für die Elektrizitätsversorgungsnetze als wichtigen, aber noch nicht ausreichenden Schritt. Der BEE lehnt Entgelte auf die Erzeugung und Einspeisung elektrischer Energie grundsätzlich ab und fordert Nachbesserungen bei der Beteiligung von Haushalten, die aktiv an der Energiewende teilnehmen. Ihre Netzkosten sollten sich danach richten, wie stark sie das Netz tatsächlich nutzen – nicht nach einem pauschalen Aufschlag. Positiv hervorzuheben sind der beispielhafte Konsultationsprozess im Verfahren, die Verbesserungen beim Vertrauensschutz sowie der Verzicht auf zusätzliche Arbeitspreise für Batteriespeicher und Elektrolyseure. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: „Netzentgelte bremsen die Energiewende insgesamt aus, mit dem aktuellen Vorschlag des rollierenden Kapazitätspreises wählt die BNetzA eine Lösung, die Investitionen unnötig erschwert: Hierbei wird die Höhe des Nutzungsentgelts regelmäßig anhand sich jährlich ändernder Netzkosten neu berechnet. Dadurch können Betreiber ihre Projekte nicht verlässlich kalkulieren. Zielführender wäre eine verbindliche Obergrenze von 4,5 Euro für die gesamte Betriebsdauer pro Kilowatt und Jahr, sowie einen klaren Zeitpunkt, ab dem der Preis für ein Projekt feststeht.“ Die BNetzA plant außerdem mit dynamischen Entgelten für die Einspeisung. Der BEE lehnt diese für Windenergie und Photovoltaik ab, da Wind- und Solaranlagen ihre Stromproduktion i.d.R. nicht kurzfristig an wechselnde Preissignale anpassen können. Für Erzeuger wie Bioenergie oder Wasserkraft hingegen können solche Signale sinnvoll sein und Anreize für system- und netzdienliche Flexibilität entfalten. Der BEE begrüßt, dass Batteriespeicher und Elektrolyseure nach dem Entwurf nicht zusätzlich für jede Kilowattstunde Strom zahlen sollen, die sie aus dem Netz beziehen oder wieder einspeisen. Für Elektrolyseure bedarf es aber noch praxistauglicher Regeln. Außerdem muss ausgeschlossen werden, dass Speicher und Erzeugungsanlagen, die denselben Netzanschluss nutzen, für dieselbe Leistung doppelt zahlen. Den pauschalen Grundpreisaufschlag für Haushalte und Betriebe mit eigener Stromerzeugung lehnt der BEE ab. Betroffen wären insbesondere sogenannte Prosumer, also Haushalte und Betriebe, die einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen und verbrauchen. Ein pauschaler Aufschlag würde diese Eigenversorgung zusätzlich belasten, ohne einen Anreiz für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen. Stattdessen sollte die BNetzA überlegen, diese Gruppe ebenfalls mittels eines Kapazitätspreises an den Netzkosten der tatsächlichen Nutzung zu beteiligen. BEE-Präsidentin Ulla Heinen-Esser: „Die Netzentgeltreform darf nicht isoliert neben dem Netzanschlusspaket, der EEG-Novelle und weiteren Vorhaben zum künftigen Strommarktdesign stehen. Die Instrumente müssen aufeinander abgestimmt werden. Sonst drohen kumulative Belastungen, die Investitionen verteuern, Flexibilität hemmen und den Ausbau der Erneuerbaren bremsen. Gerade ein pauschaler Prosumer-Aufschlag steht sinnbildlich für das unabgestimmte Vorgehen. Er ist weder verursachungsgerecht noch systemdienlich und sollte gestrichen werden.“ Der BEE fordert die BNetzA auf, den Festlegungsentwurf insbesondere beim Vertrauensschutz, bei der Preisbegrenzung und bei der Abstimmung mit den übrigen Gesetzesvorhaben nachzubessern. Logo: BEE Weitere Beiträge:160 Prozent mehr Windkraftleistung in Kärntenjuwi präsentiert Produktinnovation für SolaranlagenIberdrola verteilte bis September 188.753 GWh Strom, ein Plus von 6 %