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EEG-Novelle und Netzpaket gefährden Solarausbau


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(WK-intern) – Branchenverband warnt vor einem „Bündel neuer Belastungen“ für Betreiber und Projektierer sowie einem massiven Investitionseinbruch und unterbreitet konkrete Empfehlungen zu einer grundlegenden Überarbeitung der Gesetzesentwürfe

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt in seinen Stellungnahmen vor weitreichenden Folgen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Referentenentwürfe zur Novelle des Erneuerbar-Energien-Gesetzes (EEG) und zum Netzpaket. Im Falle ihrer Umsetzung drohe ein massiver Einbruch des Photovoltaikausbaus in Deutschland und der Verlust Zehntausender Arbeitsplätze. Effizienzpotenziale ohne schädliche Nebenwirkungen, zum Beispiel durch den Abbau von Marktbarrieren für einen verstärkten Batteriespeicherausbau, würden hingegen kaum adressiert. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Gesetzesänderungen gingen einseitig zu Lasten der Betreiber und Projektierer erneuerbarer Energien und stünden im Widerspruch zu den Zielen des Koalitionsvertrages.

„Das Schadenswirkung der ab 2027 für neue Solarstromanlagen geplanten Einschnitte wäre erschreckend hoch“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Während die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen will, würden die vorliegenden Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Reiche zentrale Investitionsgrundlagen beseitigen und die Wirtschaftlichkeit neuer Solarprojekte in großem Umfang zerstören.“

Die vorgesehenen Maßnahmen würden den Ausbau der Solarenergie nicht beschleunigen, sondern Investitionen in nahezu allen Photovoltaik-Marktsegmenten erheblich ausbremsen. Der BSW-Solar appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die vorgelegten Gesetzentwürfe grundlegend zu überarbeiten und unterbreitet dafür in seinen eingereichten Stellungnahmen eine Vielzahl konkreter Vorschläge.

„Deutschland braucht stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik und Speicher. Die Energiewende lässt sich nicht mit einem Bündel zusätzlicher Belastungen erreichen, die den wirtschaftlichen Betrieb neuer Anlagen in Frage stellt. Die Gesetzentwürfe müssen deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren substanziell nachgebessert werden“, so Körnig.

Neue PV-Dächer: Wirtschaftliche Grundlage für Kleinanlagen entzogen

Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Abschaffung der EEG-Förderung für neue PV-Dachanlagen bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt sowie die geplante Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung (DV) für Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kW. Nach Umfragen unter Immobilienbesitzern und in der Branche würden diese Maßnahmen im Falle ihrer Umsetzung die PV-Nachfrage unter Privathaushalten und Kleingewerbe um mehr als zwei Drittel einbrechen lassen.

Daran werde auch die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgesehene auf drei Jahre befristete Übergangszahlung in Höhe von 5,2 Cent je kWh nichts ändern, ist sich der BSW-Solar sicher. Diese sei ein wertloses “Trostpflaster” und “Augenwischerei”. Sie könne nicht ansatzweise die bislang über 20 Jahre gewährte EEG-Einspeisevergütung in Höhe von rund 7 Cent je kWh für Teileinspeiser und 10 – 12 Cent je kWh für Volleinspeiser ersetzen.

Die Direktvermarktung sei für kleine Solarstrommengen auf absehbare Zeit aufgrund fehlender technischer, prozessualer und wirtschaftlicher Voraussetzungen bundesweit nicht umsetzbar und böte ebenfalls keine relevante alternative Ertragsperspektive. Bezeichnend sei in diesem Zusammenhang, dass das BMWE selbst in den kommenden Jahren offensichtlich nur mit 90.000 zusätzlichen jährlichen Direktvermarktungsfällen im PV-Marktsegment bis 100 kW rechnet (siehe § 10b RefE EEG). Im Falle einer ggü. 2025 in etwa konstanten PV-Nachfrage wäre eigentlich mit über 400.000 zusätzlichen DV-Fällen zu rechnen, vorausgesetzt es würden sich Direktvermarkter für die kleinen Solarstrommengen in diesem Umfang finden. “Dies dürfte ein weiterer Beleg dafür sein, dass das BMWE selbst von einem erheblichen Photovoltaik-Markteinbruch im Heim- und Kleingewerbesegment ausgeht, entgegen anderslautenden Aussagen der Ministerin”, so Körnig.

Freiflächenanlagen: Steigende Kosten statt Ausbau

Auch im Marktsegment ebenerdig errichteter Solarparks sieht der Branchenverband erhebliche Wachstumsrisiken. Mehrere in den Referentenentwürfen geplante regulatorische Eingriffe würden Projekte verteuern und deren Finanzierung erheblich erschweren.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Die weiterhin vorgesehene teilweise Streichung von Entschädigungszahlungen im Falle temporärer Netzengpässe (Redispatch-Vorbehalt),
  • die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfD) in ihrer derzeit vorgesehenen Ausgestaltung,
  • eine bundesweite Einspeisebegrenzung auf 70 Prozent der installierten Leistung,
  • höhere finanzielle Belastungen durch die kommunale Beteiligung,
  • mögliche Baukostenzuschüsse und Kapazitätsentgelte.

Insbesondere der Redispatch-Vorbehalt führe zu erheblicher Planungsunsicherheit und erschwere die Finanzierung neuer Projekte. Sollten die geplanten Maßnahmen entgegen einer breiten Verbändekritik umgesetzt werden, rechnet der BSW-Solar mit einem Rückgang auch im Marktsegment ebenerdig errichteter Solarkraftwerke.

Fehlender Nährboden für Agri-PV und innovative Solaranwendungen

Kritisch bewertet der BSW-Solar zudem die geplante Streichung des erst 2024 eingeführten Ausschreibungs-Untersegments für besondere Solaranlagen wie Agri-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV.

Nachdem Unternehmen über Jahre auf die Anwendbarkeit der Regelungen gewartet hätten, würde deren Abschaffung erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und das Vertrauen in verlässliche politische Rahmenbedingungen nachhaltig beeinträchtigen.

PV-Gewerbedächer: Rücknahme beschlossener Verbesserungen

Auch für Gewerbedachanlagen sehen die Gesetzentwürfe erhebliche Verschlechterungen vor. So soll der erst mit dem EEG 2023 eingeführte Volleinspeisebonus wieder entfallen. Zudem ist vorgesehen, die Vergütung für Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt deutlich abzusenken.

Kritisch bewertet der Verband, dass bereits beschlossene Verbesserungen des “Solarpakets” aus der vergangenen Legislaturperiode zurückgenommen werden sollen. Zahlreiche Projekte seien bereits auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen entwickelt worden.

Darüber hinaus sollen die Ausschreibungsmengen für Gewerbedachanlagen von bislang 2.300 Megawatt auf künftig 1.500 Megawatt pro Jahr reduziert werden.

Differenzverträge marktgerecht ausgestalten

Die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu zweiseitigen Differenzverträgen ist überfällig. Nach Auffassung des Verbandes müsse deren Ausgestaltung jedoch nachjustiert werden.

So sollte eine Erlösabschöpfung nicht bereits ab dem anzulegenden Wert einsetzen, sondern erst oberhalb eines Marktwertkorridors erfolgen. Außerdem sollten Ausnahmeregelungen für Anlagen mit Power Purchase Agreements (PPA), Eigenversorgung oder Direktstromlieferungen vorgesehen werden. Der Refinanzierungsbeitrag sollte zudem erst für größere Anlagen ab 200 Kilowatt gelten und damit die Spielräume es EU-Rechts ausschöpfen.

Die ausführlichen Stellungnahmen des Bundesverbandes Solarwirtschaft zu beiden Gesetzesvorhaben enthalten eine ganze Reihe weiterer Empfehlungen zur Überarbeitung der Referentenentwürfe im Rahmen der andauernden Ressortverhandlung und den im Herbst folgenden parlamentarischen Beratungen:

Stellungnahme des BSW-Solar zur EEG-Novelle: https://bit.ly/4pTVyDL

Stellungnahme des BSW-Solar zum Netzpaket: https://bit.ly/4ffKBbN








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