Werbung BEE warnt vor Investitionsbremse für die Energiewende Erneuerbare & Ökologie 22. Juli 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht bei den Referentenentwürfen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 und das Netzanschlusspaket erheblichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht des BEE fehlt es an verlässlichen Investitionsbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Der Verband vermisst zugleich ein schlüssiges Konzept, das die Stromnetze effizienter nutzt und besser mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien verzahnt. Durch das Zusammenwirken mehrerer nicht ausreichend abgestimmter Maßnahmen drohe eine zusätzliche Belastung für Unternehmen, Kommunen und private Betreiber – und damit eine massive Bremse für die Energiewende. Der BEE appelliert an die Bundesregierung, die Gesetzesentwürfe grundlegend nachzubessern. Andernfalls sei mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen zu rechnen: Nahezu alle Sparten der erneuerbaren Energien werden belastet, einzelne Technologien wie Solarenergie und Biomasse teilweise sogar erheblich zurückgedrängt. In einer Branche mit rund 436.000 Beschäftigten stünden allein für die Jahre 2027 und 2028 bereits Investitionsentscheidungen im zweistelligen Milliardenbereich an, die nun in erheblichem Umfang gefährdet seien, warnt der BEE. Die Entwürfe werden zudem den Zielen des Koalitionsvertrags aus Sicht des BEE nicht gerecht. Bewährte Ansätze – etwa die gemeinsame Nutzung bestehender Netzanschlüsse (Überbauung von Netzverknüpfungspunkten), bessere Anschlussbedingungen für Speicher oder die Förderung von Energy Sharing (gemeinsame Nutzung lokal erzeugten Stroms) fehlen weitgehend oder werden unzureichend berücksichtigt, ebenso wie Beschleunigung beim Smart-Meter-Rollout. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: „Reformen sind notwendig. Die Gesetzesentwürfe gefährden nicht nur die Klimaziele des Koalitionsvertrags, sondern auch hunderttausende Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. EEG und Netzanschlusspaket müssen daher zügig nachgebessert und besser aufeinander abgestimmt werden – nur ein kohärentes Gesamtpaket kann Investitionen mobilisieren und die Energiewende voranbringen.“ Die wichtigsten Kritikpunkte im Überblick: Kleine Anlagen bis 25 kW Sehr kritisch bewertet der Verband die geplante Streichung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt. Diese ist nach Repräsentativumfragen und wissenschaftlichen Analysen für die Mehrzahl privater und gewerblicher Investoren eine zentrale Voraussetzung, um sich für eine Solaranlage zu entscheiden. Gleichzeitig soll nach den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) die Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung auf unter 100 kW abgesenkt werden. Nach nur 36 Monaten Übergangsfrist müssten auch kleine PV-Anlagen ihren Strom über Vermarkter verkaufen – was nach Einschätzung des BEE auch darüber hinaus an technischen und prozessualen Hürden scheitern werde und weder notwendig noch für Betreiber und Direktvermarkter wirtschaftlich darstellbar sei. Die Solarwirtschaft rechnet damit, dass sich die Nachfrage im für die Energiewende wichtigen PV-Kleinanlagensegment in der Folge um rund zwei Drittel reduzieren werde. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante „Übergangszahlung“ reiche in keiner Weise, um neue Solarprojekte für Privathaushalte und Kleingewerbe weiterhin wirtschaftlich attraktiv erscheinen zu lassen und im notwendigen Umfang anzureizen. Auch für die kleine Wasserkraft seien die Einschnitte im Referentenentwurf existenzbedrohend. Mehr als die Hälfte der rund 7.300 heimischen Wasserkraftanlagen sind davon bedroht. „Wer den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will, darf privaten und mittelständischen Investoren nicht die wirtschaftliche Grundlage entziehen“, erklärt Heinen-Esser. Notwendige Nachsteuerung bei Ausschreibungsvolumina Das Ausschreibungsvolumen für Biomasse soll in den zwei folgenden Jahren auf 1.000 MW ansteigen, danach schmilzt es aber rapide ab auf nur 500 MW 2031/32. In der Summe ergibt sich eine Gesamtausschreibungsmenge von rund 9.500 MW. “Die vorgesehene Ausschreibungsmenge ist gerade einmal die Hälfte dessen, was allein für die Erhaltung des aktuellen Bestands nötig wäre. Für Biomasseanlagen muss das jährliche Ausschreibungsvolumen bis 2032 zwingend auf mindestens 2.500 Megawatt pro Jahr angehoben werden, sonst droht der Verlust wesentlicher flexibler Erzeugungskapazitäten. Angesichts der aktuellen Lage ist gesicherte Leistung durch flexible Bioenergieanlagen wichtiger denn je”, so Heinen-Esser. CfDs & PPAs Der vorgesehene zweiseitige CfD soll umgehend greifen, sobald der Jahresmarktwert den anzulegenden Wert auch nur minimal übersteigt – ohne Toleranzpuffer. Power Purchase Agreements (PPAs) mit der Industrie werden durch Abschöpfung auf Basis eines Referenzmarktwertes statt realer Anlagenerlöse faktisch verunmöglicht. Ein Wechsel zwischen PPA und EEG-Förderung ist nicht vorgesehen. Heinen-Esser: “Ohne Marktwertkorridor entfällt der Anreiz für günstigere Ausschreibungsgebote – Förderkosten steigen, Verbraucher zahlen mehr. Ohne PPA-Option bleibt grüner Strom für industrielle Abnehmer zu teuer, was die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährdet.” Der BEE fordert stattdessen eine Ausgestaltung des CfD-Rahmens analog zum Strompreisbremsengesetz (StromPBG 2022): Die Einführung eines Marktwertkorridors mit Toleranzpuffer und eine Anhebung der Bagatellgrenze auf 200 kW. Zudem sind PPA-Wechseloption zu ermöglichen: Anlagenbetreiber müssen die Option haben, mehrfach zwischen langfristiger PPA-Belieferung und EEG-Förderung wechseln zu können. „Die Energiewende braucht Marktmechanismen, die Investitionen ermöglichen statt verhindern“, so Ursula Heinen-Esser. „Dazu gehören praktikable Regelungen für PPAs, Direktbelieferung und innovative Geschäftsmodelle ebenso wie technologiegerechte Förderbedingungen.“ Direktbelieferung von Industrie Das EEG sieht noch immer das Kriterium der unmittelbaren räumlichen Nähe als Voraussetzung für die physikalische Direktbelieferung von Industrie vor. Dieses schränkt Direktbelieferungen erheblich ein und verhindert wirtschaftliche und netztechnisch sinnvolle Versorgungsmodelle. Das Kriterium ist daher zu streichen. Gleiches gilt für den nun vorgesehenen Pachtendeckel für Windenergie an Land. Dieser ist als Steuerungsinstrument ungeeignet. Netzanschlusspaket Der Referentenentwurf kombiniert mehrere gravierende Einschränkungen: eine mögliche entschädigungsfreie Abregelung von 10 bis 20 Prozent in kapazitätslimitierten Netzengpassgebieten, zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten bei Netzengpässen, pauschale Wirkleistungsbegrenzungen für PV (70%) und Wind (280 W/m² Rotorfläche) sowie mögliche Baukostenzuschüsse. Zugleich erhalten Netzbetreiber weitreichende Entscheidungsbefugnisse, ohne unabhängige Kontrolle und ohne verbindliche Fristen für den Netzausbau. Nach Einschätzung des BEE werden damit Belastungen und Verantwortung einseitig auf die Erzeuger verlagert. „Die Maßnahmen wirken zusammen und machen viele Projekte kaum noch finanzierbar“, kritisiert Heinen-Esser. „Kosmetische Anpassungen sind nicht genug, um dem Netzanschlusspaket den Stachel zu ziehen.“ Die kumulative Wirkung der Maßnahmen mache Projektfinanzierungen in vielen Fällen nicht mehr darstellbar und gefährde die Erreichung der EE-Ausbauziele sowie hunderttausende Arbeitsplätze. Die entschädigungsfreie Abregelung solle vollständig gestrichen und die Wirkleistungsbegrenzung, wenn überhaupt, nur in tatsächlich kapazitätslimitierten Netzgebieten angewendet werden. Die Schwellen für diese Netzgebiete müssen auf ein realistisches und mit europäischem Recht vereinbares Maß angehoben werden, fordert der BEE. Die Anlagenbetreiber haben auch mit diesem Entwurf noch kein explizites Recht auf eine Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVPs). Dieses ist jedoch eine Voraussetzung für die effiziente Nutzung vorhandener Netzkapazitäten. Somit bleiben Effizienzpotenziale ebenso wie Einsparpotenziale in Milliardenhöhe ungenutzt. Netzbetreiber sollten daher dazu verpflichtet werden, Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) anzubieten, die einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb technologiespezifisch ermöglichen. Zudem sollten Batteriespeicher sowie steuerbare Erneuerbare Energien wie Biogas Vorrang beim Anschluss an den NVP haben. Der NVP steht ebenso im Fokus bei Abregelungen. Derzeit wird bei Netzengpässen an der Anlage selbst abgeregelt. Eigenverbrauch und Zwischenspeicherung (z. B. in benachbarten Batteriespeichern) werden so unterbunden. Eine Abregelung am NVP selbst würde erzeugerseitig Flexibilität anreizen, bereits erzeugten Strom für Speicher oder Sektorenkopplung nutzbar machen und das Netz entlasten. Daneben muss die Digitalisierung der Netzinfrastruktur konsequent vorangetrieben werden. Ein analoges Netz ist nicht mehr zeitgemäß. Es braucht endlich Beschleunigung beim Smart-Meter-Rollout und digitale Ortstrafostationen zur Verbesserung von Transparenz und Steuerbarkeit sowie für neue Betriebskonzepte. Das Instrument “Nutzen statt Abregeln” muss zudem endlich mit Leben gefüllt werden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem aktuellen Modell sind derart restriktiv, dass Verbraucher mangels Wirtschaftlichkeit bisher kaum daran teilnehmen. Die Kriterien müssen entschärft werden, wenn das Instrument seine Wirkung tatsächlich entfalten soll. Anbei finden Sie ein zusammenfassendes Papier mit den zentralen Punkten des BEE. Grafik: BEE Weitere Beiträge:SCADA International übernimmt führenden Netzanalyseanbieter NovoGridBundesnetzagentur aktualisiert die Anforderungen an die Cybersicherheit im EnergiebereichProduktionshöchststand trotz schwierigem Windjahr