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Fachagentur Wind und Solar fordert Beschleunigungsgebiete und Genehmigungserleichterungen

Windkraftanlagen Aufbau / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Fachagentur Wind und Solar veröffentlicht Arbeitshilfe zur nationalen RED III Umsetzung für die Nutzung der Windenergie an Land

(WK-intern) – Die Fachagentur Wind und Solar veröffentlicht heute ein Hintergrundpapier, das die nationalen Regelungen zur Umsetzung der novellierten Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) für die Windenergie an Land fachlich einordnet.

Die Publikation richtet sich als Arbeitshilfe an regionale Planungsträger und Kommunen und unterstützt sie, das Umsetzungsgesetz anzuwenden.

Dieses war am 15. August 2025 in Kraft getreten. Es regelt insbesondere die verpflichtende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie Genehmigungserleichterungen für Windenergieanlagen, Nebenanlagen und Energiespeicheranlagen am selben Standort.

„Die nationale Umsetzung der RED III ist ein Paradigmenwechsel, der einer praxisnahen rechtlichen Orientierung bedarf – hier liefert unser Hintergrundpapier eine Hilfestellung“, sagt Dr. Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar.

Autoren der von der Fachagentur in Auftrag gegebenen Publikation sind eine Rechtsanwältin und ein Rechtsanwalt der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Das vorliegende Hintergrundpapier erläutert auf 50 Seiten die wesentlichen Neuregelungen des Umsetzungsgesetzes.

Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land

Das Umsetzungsgesetz verpflichtet regionale Planungsträger und Kommunen, bestimmte Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete auszuweisen, sofern keine gesetzlich definierten Ausschlussgründe vorliegen. Sie müssen zudem auf der Planungsebene Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen aufstellen. Dadurch werden bestimmte umweltrechtliche Aspekte bei ihrer Ausweisung bereits stärker auf Planungsebene betrachtet.

Innerhalb der Beschleunigungsgebiete gelten erhebliche Erleichterungen im Genehmigungsverfahren: Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Prüfung der Bewirtschaftungsziele oberirdischer Gewässer entfallen zugunsten einer fristgebundenen Überprüfung der Umweltauswirkungen nach neuem Prüfmaßstab.

Hintergrundpapier im Netz lesen

Das Hintergrundpapier „Nationale Umsetzung der RED III. Rechtliche Hilfestellung insbesondere für die Windenergie an Land“ lesen Sie auf der Website der Fachagentur Wind und Solar: fachagentur-wind-solar.de

Kurzprofil: Fachagentur Wind und Solar
Die Fachagentur Wind und Solar ist eine Wissensplattform, die Informationen über die Nutzung von Wind- und Solarenergie in Deutschland veröffentlicht. Sie publiziert u. a. fundierte Analysen, Fachinformationen und praxisnahe Handlungshilfen. Die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen. Die Fachagentur arbeitet fakten-, rechtssprechungs- und wissenschaftsbasiert.

PM: Fachagentur Wind und Solar

Fachagentur Wind und Solar fordert Beschleunigungsgebiete und Genehmigungserleichterungen / Foto: HB








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