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Nachweisprüfungen und Gründungs- und Tragstrukturen von Windenergieanlagen

PB: FGW veröffentlicht neue Vorschriften zur Harmonisierung der Netze
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FGW veröffentlicht neue TR 7 Rubriken B1 und B3: Einheitliche Standards für Nachweisprüfungen und Gründungs- und Tragstrukturen von Windenergieanlagen

(WK-intern) – Der Fachausschuss Instandhaltung der FGW e. V. hat am 03.12.2025 zwei zentrale Teile der Technischen Richtlinie Teil 7 verabschiedet: die Rubrik B1 Rev. 0 (Fachspezifische Anwendungserläuterungen für Nachweisprüfungen) sowie die Rubrik B3 Rev. 2 (Fachspezifische Anwendungserläuterungen zur Überwachung und Überprüfung der Gründungs- und Tragstrukturen von Windenergieanlagen).

Beide Dokumente schaffen klare und einheitliche fachliche Grundlagen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen der Erneuerbaren Energien, insbesondere von Windenergieanlagen an Land.

Rubrik B1 bündelt erstmals alle verpflichtenden Prüfungen in der Betriebsphase und definiert klare Vorgaben zu Prüfintervallen, Qualifikationen und erforderlichen Dokumentationen.

Rubrik B3 beschreibt die Überwachung und Prüfung von Fundamenten und Tragstrukturen – von regelmäßigen Besichtigungen über Messverfahren bis zur Bewertung von Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit.

Die Richtlinien wurden gemeinsam mit Branchenvertretern erarbeitet und orientieren sich am aktuellen Stand der Technik. Sie unterstützen Betreiber und Dienstleister bei der strukturierten Durchführung aller relevanten Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Die Dokumente TR 7 Rubrik B1 Rev. 0 und TR 7 Rubrik B3 Rev. 2 sind unter folgendem Link abrufbar: https://shop.wind-fgw.de/

Weitere Informationen: www.wind-fgw.de.

PM: FGW e.V.

PB: FGW veröffentlicht neue TR 7 Rubriken B1 und B3: Einheitliche Standards für Nachweisprüfungen und Gründungs- und Tragstrukturen von Windenergieanlagen








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