Werbung Verbandsklagen: Der BUND e.Verein als Anwalt der Natur Mitteilungen Ökologie 30. Januar 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Landesregierung muss Schwächung des Verbandsklagerechts ablehnen Gesetzentwurf schwächt wichtige Kontrollfunktion Beispiel im Land zeigt: Verfahren verbessern Planungen Sanierungsstau als wahres Problem der maroden Infrastruktur (WK-intern) – Stuttgart/Berlin. Der BUND Baden-Württemberg e.V. fordert von der Landesregierung, sich in der für Freitag, den 30. Januar, im Bundesrat angesetzten Aussprache zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes für eine deutliche Überarbeitung einzusetzen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur unter anderem durch die Einschränkung von Umwelt- und Naturschutzstandards beschleunigen. Geplant sind hierfür Eingriffe in zentrale Beteiligungs- und Kontrollrechte der Zivilgesellschaft kritisiert der BUND e.Verein – mit weitreichenden Folgen für Natur, Umwelt und Bürgerbeteiligung auch in Baden-Württemberg. Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND e.Verein-Landesvorsitzende: „Das Verbandsklagerecht ist ein scharfes Schwert, das von den Umweltverbänden äußerst verantwortungsvoll eingesetzt wird. Mit dem Instrument lassen sich vor allem Planungsverfahren maßgeblich verbessern. Nimmt man es weg, drohen die Verfahren schlechter zu werden. Wir fordern von Ministerpräsident Winfried Kretschmann deshalb eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat.“ Beim Verfahren gegen die zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth (Rhein) konnte der BUND Baden-Württemberg e. Verein dank des Verbandsklagerechts deutliche Verbesserungen erreichen. Zusätzliche S-Bahnverbindungen zwischen Karlsruhe und Germersheim und mehr Sitzplätze zu Stoßzeiten sollen den Nahverkehr attraktiver machen. Dank des gerichtlichen Vergleichs mit dem Land wird nun auch ein Radweg über die neue Brücke den Rhein queren. Zudem konnten spürbare Verbesserungen bei den geplanten naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen, wie etwa Altholzsicherung oder Dammpflegemaßnahmen, erreicht werden. Tatsächlicher Mehrwert der Verbandsklagerechts Dort wo Kontrolle stattfindet, dient sie dem Allgemeinwohl, deckt falsche Planungen oder Gesetzesverstöße auf und minimiert Eingriffe in die Natur vor Ort. Das Verbandklagerecht wirkt damit als Korrektiv im Rechtstaat und nicht als Blockadeinstrument. Insgesamt verschiebt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Entscheidungsbefugnisse und Abwägungsspielräume zulasten der Länder, während es ihnen gleichzeitig die Verantwortung für ökologische Schäden, Vollzugsprobleme und Akzeptanzkonflikte vor Ort überstülpt. Sylvia Pilarsky-Grosch: „Marode Schienen, Straßen und Brücken sind ein Versäumnis der Politik und nicht durch Klagen der Umweltverbände entstanden. Statt Geld in den Bau neuer Straßen zu stecken, braucht es eine Priorisierung für deren Erhalt. Umweltverbände klagen nur gegen Verstöße im Umwelt- und Naturschutzrecht. Wer hier Klagen einschränkt löst keine Probleme, sondern verdeckt Planungsfehler.“ Hintergrund: Seit Einführung des Verbandsklagerechts im Jahr 2006 hat der BUND Baden-Württemberg e.Verein in einigen Fällen von seinen Klagemöglichkeiten Gebrauch gemacht, um Natur- und Umweltzerstörung zu verhindern und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen wieder Recht und Stimme zu geben. Dieses rechtliche Instrument muss verantwortungsvoll genutzt werden, damit es ein „scharfes Schwert“ bleibt. Verbandsklagen sind für den BUND e.Verein daher nur das letzte Mittel, wenn alle anderen Möglichkeiten der politischen und behördlichen Einflussnahme ausgeschöpft und erfolglos geblieben sind. Oft kann der BUND e.Verein so schon im Vorfeld von Planungsverfahren dafür sorgen, dass die Belange von Natur und Umwelt besser berücksichtigt werden. Mehr Informationen: Erfolg aus Vergleich zur Rheinbrücke: Studie zur Stärkung des rheinquerenden ÖPNV bei Karlsruhe vorgestellt Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz Verbandsklagen: Der BUND e.Verein als Anwalt der Natur PM: BUND e.Verein PB: Sylvia Pilarsky-Grosch / ©: BUND e.Verein Weitere Beiträge:Mitmach-Projekt zu umweltschonenden Anbaumethoden von Obst und Gemüse gestartetMVaK: Verkehrssektor braucht alternative KraftstoffeUMK will eine klare Absage an die bundesweiten Abstandsregeln für Windkraftanlagen