Verbandsklagen: Der BUND e.Verein als Anwalt der Natur Mitteilungen Ökologie 30. Januar 2026 Werbung Landesregierung muss Schwächung des Verbandsklagerechts ablehnen Gesetzentwurf schwächt wichtige Kontrollfunktion Beispiel im Land zeigt: Verfahren verbessern Planungen Sanierungsstau als wahres Problem der maroden Infrastruktur (WK-intern) - Stuttgart/Berlin. Der BUND Baden-Württemberg e.V. fordert von der Landesregierung, sich in der für Freitag, den 30. Januar, im Bundesrat angesetzten Aussprache zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes für eine deutliche Überarbeitung einzusetzen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur unter anderem durch die Einschränkung von Umwelt- und Naturschutzstandards beschleunigen. Geplant sind hierfür Eingriffe in zentrale Beteiligungs- und Kontrollrechte der Zivilgesellschaft kritisiert der BUND e.Verein – mit weitreichenden Folgen für Natur, Umwelt und Bürgerbeteiligung auch in Baden-Württemberg. Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND e.Verein-Landesvorsitzende: „Das