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Schleswig-Holstein stockt den Bürgerenergiefonds um weitere fünf Millionen Euro auf

Windanlage / Foto: HB
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Land gibt Bürgerenergieprojekten mehr Schub: Erfolgreicher Bürgerenergiefonds erhält weitere fünf Millionen Euro

(WK-intern) – Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Wir stocken den Bürgerenergiefonds auf.

Damit geben wir den vielen engagierten Menschen im Land Starthilfe für ihren eigenen Windpark oder eine erneuerbare dörfliche Wärmeversorgung. Denn Bürgerenergie ist längst eine tragende Säule der Energiewende in Schleswig-Holstein.“

KIEL/NEUENGÖRS. Schleswig-Holstein stockt den Bürgerenergiefonds um weitere fünf Millionen Euro auf. Damit wird das Land weiterhin Energiewendeprojekte in Bürgerhand in Schleswig-Holstein fördern, die auf anhaltend großes Interesse stoßen. Dies verkündete Energiewendeminister Tobias Goldschmidt beim Besuch des Bürgerwindparks Neuengörs-Weede.
 
„Ein Dorf produziert seinen Strom oder seine Wärme selbst und profitiert davon – das ist die Idee von Bürgerenergieprojekten. Wie sehr unser Bürgerenergiefonds hilft, diese Projekte aus der Taufe zu heben, zeigt ganz konkret dieser neue große Bürgerwindpark hier in Neuengörs – und das bestätigen fast 80 bereits geförderte Projekte in ganz Schleswig-Holstein. Damit in Zukunft noch mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Energie selbst produzieren und direkt davon profitieren, stocken wir den Fonds jetzt erneut auf“, sagte Goldschmidt.
 
Seit dem Start im Jahr 2018 hat der Fonds bereits 79 Bürgerenergiewendeprojekte im Land gefördert. Viele weitere Projekte von Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins stehen in den Startlöchern. Durch die jetzige, erneute Aufstockung, finanziert aus dem Sondervermögen Bürgerenergie, wächst das vom Land bereitgestellte Budget des Bürgerenergiefonds auf nun insgesamt 15 Millionen Euro.
 
„Die Energiewende ist das zentrale Schleswig-Holstein-Projekt, und zwar eines zum Mitmachen. Bürgerenergieprojekte sind eine ideale Kombination aus Marktwirtschaft, Energiewende und Bürgerbeteiligung. Sie schützen das Klima und zahlen sich für die Beteiligten vor Ort aus. Bürgerwindparks wie dieser sind tragende Säulen der Energiewende in Schleswig-Holstein und schweißen die Gesellschaft zusammen“, sagte Goldschmidt. Goldschmidt traf sich vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern, die an dem Windpark Repower NW beteiligt sind, zu einem Austausch und besuchte die Windkraftanlagen.
 
Jan Eike Schuldt, Geschäftsführer der Repower NW, ergänzt: „Bürgerenergieprojekte sind unternehmerische Wagnisse, die von örtlichen Anwohnern getragen werden. Da ist es besonders wichtig, die erheblichen Herausforderungen und Risiken zu steuern und zu beherrschen. Risikokapital ist ein scheues Reh, das in dörflichen Strukturen kaum vorhanden ist. Daher stärken Mittel aus dem Bürgerenergiefonds die finanziellen Möglichkeiten der Projekte und erhöhen damit substanziell ihre tatsächlichen Umsetzungschancen. Konkretes, lokales Engagement von Bürgerinnen und Bürgern wird gefördert, damit vor Ort Projekte geprüft und bewegt werden können, an die man sich sonst möglicherweise nicht getraut hätte. Für uns war es ein wichtiger Baustein und Motivation in der Achterbahnfahrt der Projektentwicklung unseres Bürgerwindprojektes.“
 
Zum Bürgerenergiefonds
 
Der Bürgerenergiefonds fördert Bürgerenergie-Projektideen aus den Bereichen Erneuerbare Energien – also etwa Windparks oder PV-Freiflächen-Projekte – , aber auch Projekte im Bereich neue Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden und Quartieren sowie Digitalisierung im Energiesektor. Der Bürgerenergiefonds ist revolvierend: In der Planungs- und Startphase werden die Projekte mit bis zu 200.000 EUR vom Land bezuschusst, wenn noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen. Mit dem Bürgerenergiefonds schließt das Land damit die Förderlücke zwischen einer ersten Projektidee und der Umsetzung eines Projektes. Der Fonds wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt. Gestartet war er 2018 mit einem Volumen von fünf Mio. Euro.
 
Zur Beantragung der Fördermittel bei der IB.SH müssen sich mindestens sieben natürliche Personen verschiedener Haushalte aus einer oder mehreren Gemeinden verbindlich zusammenschließen, in denen das Projekt realisiert werden soll. Zu den förderfähigen ersten Schritten zählen neben Vorplanungskosten wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen auch die Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Ausgaben für Rechtsleistungen oder die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes.
 
Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die den Bürgerenergiefonds im Auftrag des Energiewendeministeriums Schleswig-Holstein verwaltet.
 
Zum Bürgerwindpark Neuengörs-Weede:
 
Der Bürgerwindpark Neuengörs-Weede wurde von den örtlichen Landeigentümern initiiert und vorangebracht. Dazu wurden bereits 2013 Projektgesellschaften gegründet, die das finanzielle Risiko der Projektentwicklung getragen haben. Im weiteren Verlauf wurden die lokalen Bürger an den Betriebsgesellschaften der Windkraftanlagen beteiligt. Der erste Windpark läuft seit 2017 mit einer Nennleistung von insgesamt 20,4 Megawatt (MW). Mit dem in 2025 eingeweihten zweiten Windpark sind 27,2 MW Nennleistung hinzugekommen. Insgesamt sind rund 100 Bürger aus acht umliegenden Dörfern an den Windgesellschaften beteiligt. Über ein eigenes Umspannwerk wird der Strom in die 110 kV Leitung der SH-Netz eingespeist. In Summe wurde damit ein Investitionsvolumen von rund 70 Mio. EUR in einer dörflichen Struktur erfolgreich umgesetzt.
 
Weitere Informationen:
 
Die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zum Bürgerenergiefonds finden Sie auf den Internetseiten der IB.SH: Bürgerenergiefonds. Bei der Beantragung muss eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung des Gesamtprojektes vorgelegt werden, in der unter anderem Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleistungen, Maßnahmen, ein vorläufiger Finanzierungsplan und der Ort des Bürgerenergieprojektes dargestellt werden.
 
PM: MEKUN – Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur 
 
Schleswig-Holstein stockt den Bürgerenergiefonds um weitere fünf Millionen Euro auf / Foto: HB







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