Vielleicht die erste Klage durch das DSGVO richtet sich gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 26. Mai 201826. Mai 2018 Werbung Nur wer der Datenverarbeitung vollständig zustimmt, darf den Dienst auch weiter nutzen ... (WK-intern) - DSGVO: noyb.eu bringt vier Beschwerden wegen „Zwangszustimmung“ gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook ein. Konzerne zwangen Nutzer Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Strafrahmen: Gesamt bis zu € 7 Milliarden Datenschutz à la „Friss oder Stirb“? Die seit heute gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll den Nutzern eigentlich die freie Wahl geben, ob sie einer Datennutzung zustimmen oder nicht. Sehr anders fühlte es sich jedoch auf den Bildschirmen vieler Nutzer an: Tonnenweise wurden „Zustimmungen“ verlangt, oft auch unter Zwang, den Dienst ohne Zustimmung nicht mehr nutzen zu können. Nun gibt