Offshore: Zweites Zuweisungsverfahren für Anschlusskapazitäten eröffnet Behörden-Mitteilungen Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. April 20159. April 2015 Werbung Homann: "Das Verfahren sichert objektive, transparente und diskriminierungsfreie Zuweisung der verfügbaren Anschlusskapazität in Nord- und Ostsee." (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute das zweite Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität für Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee eröffnet. Ziel des Zuweisungsverfahrens ist die objektive, transparente und diskriminierungsfreie Zuweisung der verfügbaren Kapazität für den Anschluss von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Bei der Bestimmung der noch zur Verfügung stehenden Kapazität von 211,1 Megawatt waren drei Aspekte relevant. Erstens die gesetzliche maximal zuweisbare Anschlusskapazität in Höhe von 7.700 Megawatt. Zweitens die bestehenden unbedingten Netzanbindungszusagen in Höhe von 5.977,3 Megawatt. Drittens die bereits im ersten Zuweisungsverfahren vergebene Anschlusskapazitäten
Offshore: Zweites Zuweisungsverfahren für Anschlusskapazitäten eröffnet Behörden-Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 1. April 2015 Werbung Homann: „Das Verfahren sichert objektive, transparente und diskriminierungsfreie Zuweisung der verfügbaren Anschlusskapazität in Nord- und Ostsee.“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute das zweite Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität für Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee eröffnet. Ziel des Zuweisungsverfahrens ist die objektive, transparente und diskriminierungsfreie Zuweisung der verfügbaren Kapazität für den Anschluss von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Bei der Bestimmung der noch zur Verfügung stehenden Kapazität von 211,1 Megawatt waren drei Aspekte relevant. Erstens die gesetzliche maximal zuweisbare Anschlusskapazität in Höhe von 7.700 Megawatt. Zweitens die bestehenden unbedingten Netzanbindungszusagen in Höhe von 5.977,3 Megawatt. Drittens die bereits im ersten Zuweisungsverfahren vergebene Anschlusskapazitäten
Oberlandesgericht Düsseldorf: Offshore-Windparkbetreiber befürchten Gewinneinbußen Behörden-Mitteilungen Offshore Windenergie Windparks Wirtschaft 18. Dezember 201420. Dezember 2014 Werbung Bundesnetzagentur will auf Stromkabel verzichten (WK-intern) - Am 18. Dezember 2014, 10.00 Uhr, verhandelt der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Saal BZ 5 über Eilanträge der Offshore-Windpark-Investoren EnBW Hohe See GmbH, Stuttgart, und der Northern Energy OWP Albatros GmbH, Hamburg, gegen die Bundesnetzagentur. Die Investoren beabsichtigen die Errichtung von Windparks in der Nordsee. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Planungen von Leitungen zum Transport des in den Windparks erzeugten Stroms zum Festland. Mit ihren Eilanträgen im Rahmen des Zuweisungsverfahrens wenden sich die Investoren u. a. gegen eine aus beabsichtigten Planungsänderungen der Bundesnetzagentur folgende Reduzierung der ihnen zuzuweisenden Leitungskapazitäten. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, eine der bisher