Fondskommentar: Zum weiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen Erneuerbare & Ökologie Solarenergie 14. Oktober 2024 Werbung Referentenentwurf des BMF zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz eröffnet neue Perspektiven für Investitionen in erneuerbare Energien Abbau von bestehenden Rechtsunsicherheiten und Nachteilen für Anleger Umfangreichere Beiträge von Immobilien-Sondervermögen zur Energiewende möglich (WK-intern) - Der vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) erschließt der Fondsbranche sowie privaten und institutionellen Investoren in Deutschland neue Perspektiven für Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Auflage von beziehungsweise Beteiligung an Immobilienfonds. Zugleich würden mit der Verabschiedung eines diesem Entwurf entsprechenden Gesetzes wesentliche Investitionshemmnisse in diesem Segment beseitigt. Camille Dufieux, Geschäftsführerin der INTREAL, sagt: „In der Praxis