Stiftung Umweltenergierecht: Erneuerbare und Raumordnung: Fällt die Zielabweichung als praktikable Lösung aus? Behörden-Mitteilungen Ökologie Solarenergie Windenergie Windparks 12. Februar 2025 Werbung Das Zielabweichungsverfahren war bislang im Einzelfall eine praktikable Lösung, Flächen für Photovoltaik und Windenergie trotz restriktiver Raumordnungspläne zügig bereitzustellen. (WK-intern) - Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird diese Möglichkeit nun deutlich beschränkt, wie eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht aufzeigt. Dem Gesetzgeber bieten sich mehrere Lösungswege an. Voraussetzung für den schnellen Ausbau von Photovoltaik und Windenergie ist die Bereitstellung geeigneter Flächen. Das Problem: Bestehende Raumordnungspläne reichen dafür häufig nicht aus. Zudem stehen solche Pläne in vielen Fällen der Ausweisung neuer Flächen durch die Gemeinden im Weg. Bisher konnte dieses Problem durch das Instrument der Zielabweichung im Raumordnungsgesetz im Einzelfall zügig gelöst werden. Doch ein