Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: Verlängerung der Zertifizierungsfrist ist wichtiger Schritt Bioenergie Mitteilungen Technik 11. Dezember 2022 Werbung In einer kurzfristigen Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) soll die Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 31.12.2022 auf 30.04.2023 verlängert werden. (WK-intern) - Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Verbändegemeinschaft die vorgeschlagene Änderung der BioSt-NachV: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Frist zur Nachhaltigkeitszertifizierung in der BioSt-NachV nochmals bis zum 30.04.2023 verlängert werden soll. Damit wird den Forderungen und der Kritik der Branche nachgekommen, da es noch immer viele zertifizierungsbedürftige Unternehmen nicht geschafft haben, sich rechtzeitig zertifizieren zu lassen. Mit der Verlängerung der Zertifizierungsfrist besteht für Strom aus Holz und Biogas auch weiterhin der Anspruch auf die EEG-Vergütung, wenn aktuell
Die Informationssicherheit zahlen die Bürger im Versorgungsgebiet Verbraucherberatung 24. Januar 2016 Werbung Die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebene Zertifizierung des Informationssicherheits-Managements nach ISO/IEC 27001 führt bei kleinen und mittleren Energieversorgern zu finanziellen Belastungen. (WK-intern) - Die Kosten zahlen die Bürger im Versorgungsgebiet. Die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebene Zertifizierung des Informationssicherheits-Managements nach ISO/IEC 27001 führt bei kleinen und mittleren Energieversorgern zu finanziellen Belastungen. Die Kosten zahlen die Bürger im Versorgungsgebiet. Direkt durch Strompreiserhöhungen, indirekt – weil sich die Belastungen nicht immer auf den Strompreis umlegen lassen - durch mangelnde Liquidität bei den betroffenen Energieversorgern. Zügiges und überlegtes Handeln reduziert den Aufwand für kleine und mittlere Energieversorger deutlich. Kleinstenergieversorger müssen überprüfen, ob eine Zertifizierungspflicht besteht. Kleine und mittlere Energieversorger
Zertifizierungspflicht: Webinare zum IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber Mitteilungen Veranstaltungen 8. September 2015 Werbung TÜV SÜD bietet drei kostenfreie Webinare zur „IT-Sicherheit für die Energiebranche“ und Schulungen zum Thema „Informationssicherheits-Managementsystem gemäß ISO/IEC 27001 für Energienetzbetreiber“ an. (WK-intern) - Damit reagiert der unabhängige Prüfkonzern auf die im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes eingeführte Zertifizierungspflicht für kritische Infrastrukturen der Energiebranche. Der IT-Sicherheitskatalog verlangt von Strom- und Gasnetzbetreibern künftig, Mindeststandards für die IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dieser soll die für den sicheren Netzbetrieb erforderlichen Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme vor Bedrohungen wie Cyber-Attacken schützen. Die halbstündigen Webinare informieren Manager, IT-Verantwortliche und IT-Leiter aus der Energiebranche über die aktuelle regulatorische Situation und die nötigen Schritte für eine erfolgreiche Zertifizierung. Kerninhalte aus dem IT-Sicherheitskatalog wie
Umfassende Typprüfung einer neuartigen Gastrubine Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Technik 2. September 201515. November 2015 Werbung Erste vollständige Typprüfung zur BDEW-Zertifizierung einer 2 MW Gasturbine der Firma OPRA Turbines erfolgreich abgeschlossen (WK-intern) - Mit Unterstützung der Kooperationspartner FGH GmbH, windtest grevenbroich gmbh und P3 Energy & Storage GmbH hat der Hersteller OPRA Turbines im Juli 2015 die erste vollständige Typprüfung einer 2 MW Gasturbine nach den Vorgaben der Technischen Richtlinie 3 der FGW e.V. erfolgreich durchlaufen. Die am Aachener Testzentrum für Netzintegration und Speichertechnologien durchgeführte Prüfung umfasste das stationäre Regelverhalten der Erzeugungseinheit sowie die Vermessung der Netzrückwirkungen und des dynamischen Fehlerfallverhaltens. Die vollständige Typprüfung der OPRA-Gasturbine nach FGW-TR3 ist die deutschlandweit erste ihrer Art und setzt einen Meilenstein für
Gesetzliche Vorgaben bei EEG-Befreiung können von den Unternehmen kurzfristig nur schwer erfüllt werden Mitteilungen 30. Juni 2014 Werbung Pläne der Regierung erschweren die EEG-Befreiung Industrie- und Gewerbekunden, die im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im Jahr 2015 von der EEG-Umlage befreit werden wollen, müssen zukünftig ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen. (WK-intern) - Dies gilt nun auch für Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 5 GWh im Jahr, nicht wie bisher nur für Betriebe mit einem Verbrauch ab 10 GWh. Für viele Unternehmen ist diese Auflage des Gesetzgebers kurzfristig kaum zu erfüllen. Die EEG-Befreiung für die Industrie wird erschwert. Darauf weist der Energiedienstleister ISPEX AG hin. Unternehmen, die im Jahr 2014 einen Antrag zur Begrenzung ihrer EEG-Umlage nach neuer Rechtslage stellen möchten, müssen zukünftig ein