„WKA-Lärm“ in Schleswig-Holstein: Weiterbetrieb weitgehend zulässig Windenergie 22. Mai 2019 Werbung (WK-intern) - Für bestehende Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein sind auch nach aktualisierten Berechnungsverfahren überwiegend die Voraussetzungen für einen zulässigen Weiterbetrieb gegeben. In einigen Fällen sind Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich. Dies ist das Ergebnis eines Prüfverfahrens für bisher ca. 2.600 bestehende Windkraftanlagen im Land, das das Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) im Juli 2018 in Auftrag gegeben hatte. Der damals vereinbarte Zwischenbericht liegt jetzt vor und wurde heute von Umwelt-Staatssekretär Tobias Goldschmidt in Kiel vorgestellt. „Der Zwischenbericht zeigt, dass der Lärmschutz im Zusammenhang mit Windkraftanlagen auch vor dem Hintergrund aktualisierter Berechnungsverfahren im Rahmen der Überwachung grundsätzlich gewährleistet ist,