Prüfverfahren für Windenergieanlagen etabliert – Bundesregierung sieht Anlagensicherheit gewährleistet Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 30. April 2019 Werbung In den vergangenen Monaten wurde von einzelnen Prüforganisationen eine Neuordnung der Prüfverfahren für Windenergieanlagen an Land, vereinfachend als „Windrad-TÜV“ bezeichnet, gefordert. (WK-intern) - Die Bundesregierung unterstreicht nun in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion erneut, an der derzeit bestehenden und in der Praxis etablierten Prüfsystematik festhalten zu wollen. „Zum wiederholten Mal unterstreicht die Bundesregierung, dass das zuverlässige und eingespielte System der Wiederkehrenden Prüfungen an Windenergieanlagen eine ausreichende Anlagensicherheit gewährleistet. Der einwandfreie Betrieb der Anlagen und die Einhaltung der durchweg sehr hohen Sicherheitsstandards liegen im Interesse der Anlagenbetreiber. Auch deshalb werden die technischen Regelungen unter starker Beteiligung des Bundesverband WindEnergie kontinuierlich weiterentwickelt