Light:Guard schließt BNK-Ausstattung von Windkraft-Bestandsanlagen ab Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. Dezember 2024 Werbung Die Light:Guard GmbH hat alle bei ihr beauftragten Bestandsanlagen mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet. (WK-intern) - Der Einsatz von BNK an Windenergieanlagen ist in Deutschland per Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschrieben. Die Frist zur Umsetzung für Windparkbetreiber läuft Ende dieses Jahres ab, danach drohen Pönalen. Light:Guard kann somit wirtschaftliche Sicherheit für ihre Kunden schaffen. Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist eine Technologie, mit der das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert werden kann. Light:Guard ist einer der führenden Anbieter auf diesem Gebiet. Das funktioniert, indem das BNK-System den Luftraum um einen Windpark überwacht. Erst wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet, werden die Hindernisfeuer der