Zum 1. Oktober 2017 sinken die Fördersätze für Windenergie an Land Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 31. Mai 2017 Werbung Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land um 2,4 Prozent zum 1. Oktober 2017 gekürzt wird. (WK-intern) - Dies betrifft Anlagen, die noch unter den Bestandschutz fallen, und nicht durch Ausschreibungen ermittelt werden. Für die Berechnung der Fördersätze ab 1. Oktober 2017 ist der Zubau der Monate Mai 2016 bis April 2017 maßgeblich. Dieser lag in diesem Betrachtungszeitraum bei 4.676 Megawatt. Da der Zubau oberhalb von 3.500 Megawatt lag, greift die höchste im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Degressionsstufe in Höhe von 2,4 Prozent. Bewegt sich der Zubau von Windenergieanlagen an Land nah am gesetzlichen Ausbaupfad, ist eine geringe Absenkung der