Voraussetzung für die Teilnahme an der 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 12. April 2017 Ausreichend hohes Volumen für Erste Ausschreibungsrunde Wind an Land (WK-intern) - Voraussetzung für die Teilnahme an der 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land – für welche bis einschließlich 2. Mai 2017 Gebote abgegeben werden können – war, dass eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 10. April 2017 an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet ist. Die Bundesnetzagentur hat gestern darüber informiert, dass im Januar 2017 insgesamt 20,5 Megawatt und vom 1. Februar 2017 bis zum 10. April 2017 weitere 495 Megawatt genehmigte Projekte gemeldet worden sind. Abzüglich der darin enthaltenen zwei Megawatt die auf Pilotwindenergieanlagen entfallen und bei Berücksichtigung der etwa 475 MW die
Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich Solarenergie Windenergie Wirtschaft 12. April 2017 Bis 24. April 2017 können Länder und Verbände zum Entwurf der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen Wind und Solaranlagen (GemAV) Stellung nehmen. (WK-intern) - Das entsprechende Anhörungsverfahren wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium gestartet und zugleich darauf hingewiesen, dass der Entwurf noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Der Verordnungsentwurf umfasst auf 53 Seiten insgesamt 21 Paragrafen und 3 Anlagen, von denen jene zu den Verteilernetzausbaugebieten und Verteilernetzkomponenten in ihrer Komplexität an die früher vorgesehene Windformel erinnern. „Die Windbranche hat es mit starken Innovationen und technologischer Weiterentwicklung geschafft, dass heute in allen Regionen Deutschlands systemdienliche und hoch effiziente Anlagen installiert werden können. Die Windenergie an