Bundesverwaltungsgericht: Deutscher Wetterdienst darf Windkraftanlagen nicht verbieten Behörden-Mitteilungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 26. September 2016 Werbung Störung von Wetterradaranlagen durch Windenergieanlagen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar. (WK-intern) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei parallel gelagerten Verwaltungsstreitsachen entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) bei der Frage, inwieweit Windenergieanlagen (WEA) die Funktionsfähigkeit von Wetterradaranlagen stören und die Aufgabenerfüllung des DWD in nicht mehr tolerierbarer Weise erschweren, keinen Beurteilungsspielraum hat. Die Frage unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Gegenstand beider Verfahren waren WEA, für deren Errichtung und Betrieb die Betreiber immissionsschutzrechtliche Genehmigungen beantragt hatten. In beiden Verfahren stand in Streit, ob den im Außenbereich privilegiert zulässigen WEA der öffentliche Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB entgegensteht, weil