Regierungsentwurf: Bundeskabinett beschließt Verschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Behörden-Mitteilungen 6. April 2023 Werbung Die Bundesregierung hat heute die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. (WK-intern) - Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Er entwickelt das geltende Wettbewerbsrecht fort und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamtes. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden. Vizekanzler*in und Bundesminister*in für
Wenn E.ON Innogy übernimmt wird sie zwei Drittel der Netze, Zähler, … Deutschlands dominiern Mitteilungen Verbraucherberatung 3. Februar 2019 Werbung Deutschland sieht rot: Eon wird zum neuen Strom-Monopolisten (WK-intern) - Der Ökostromanbieter LichtBlick fordert die EU-Kommission in einer Stellungnahme auf, den Megadeal zwischen RWE und Eon zur Neuordnung des Energiemarktes zu untersagen. Die Stellungnahme wurde von der auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei Raue LLP verfasst. „Die Pläne der beiden Energieriesen zielen auf ein Ende des wettbewerblichen Strommarktes in Deutschland. Leidtragende sind die Stromkunden, die mit höheren Energiepreisen rechnen müssen. Die Kartellbehörden müssen das Vorhaben stoppen“, so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick. Nach der Übernahme der Kunden und Netze der RWE-Tochter Innogy wird die neue Eon auf zwei Drittel der Fläche Deutschlands zum größten Stromanbieter.
GLOBAL 2000 begrüßt Beihilfeprüfverfahren gegen Ungarn wegen AkkW PAKS II Ökologie 24. November 2015 Werbung EU-Kommission beschließt Beihilfeprüfverfahren gegen Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks PAKS II (WK-intern) - „Atomkraft ist eine veraltete und nicht förderungswürdige Technologie. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission nun ein EU-Beihilfeprüfverfahren gegen Ungarn wegen des Ausbaus des Atomkraftwerks PAKS II einleitet.“ kommentiert Dr. Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher von GLOBAL 2000 die neue Situation. GLOBAL 2000 fordert die EU-Kommission auf, diesmal nicht - wie bei der Prüfung des Ausbaus des britischen AKW Hinkley Point - politisch, sondern nach dem Wettbewerbsrecht zu entscheiden und den Ausbau von PAKS 2 eindeutig als nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht der europäischen Union einzustufen. Bereits letzte Woche hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des
Netzkauf-Genossenschaft verurteilt Deal mit Vattenfall scharf Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 11. November 201510. November 2015 Werbung Stromnetz-Deal: "Ein unglaublicher Vorgang" (WK-intern) - Zu der Erklärung des Senats, eine Stromnetz-Partnerschaft mit Vattenfall eingehen zu wollen, erklärt Luise Neumann-Cosel, Vorstand der BürgerEnergie Berlin: „Das ist ein unglaublicher Vorgang! Der Senat macht am laufenden Vergabeverfahren vorbei einen Deal mit Vattenfall. Wir sind fassungslos, was hier an Mauscheleien hinter dem Rücken der Öffentlichkeit betrieben wird. Wir bezweifeln stark, dass dieses Vorgehen vor Gericht Bestand haben wird. Denn wir werden damit als Bieter im Konzessionsverfahren um unsere faire Chance betrogen. Auf unsere Beschwerde hin prüft das Bundeskartellamt derzeit das Vorgehen des Senats. Im Lichte der heutigen Ankündigung des Senats erwarten wir, dass das Kartellamt
Weitere Kläger gegen Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 26. März 2015 Werbung oekostrom AG schließt sich Klage von Greenpeace Energy an (WK-intern) - Energieanbieter aus Deutschland und Österreich wollen gemeinsam gegen britische Subventionen für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C klagen. Nachdem Anfang März der Hamburger Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy ankündigte, eine entsprechende Nichtigkeitsklage vor dem zuständigen EU-Gericht einzureichen, hat heute auch die oekostrom AG aus Österreich ihre Klageabsicht bekanntgegeben. Die oekostrom AG, ebenfalls Anbieter von hundertprozentigem Ökostrom und Verfechterin einer grünen Energiezukunft, sieht wie Greenpeace Energy in der Genehmigung der Beihilfen durch die EU-Kommission einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Dies dürfe kein Modell werden für weitere geplante AKW-Projekte, etwa in Ungarn und Tschechien. "Wir freuen