Anschlussregelung für alle Bioenergien im neuen EEG unbedingt erforderlich Bioenergie 16. April 2016 Werbung Vorschlag des Wirtschaftsministeriums ist unzureichend (WK-intern) - Potenzial der Bioenergie als Ausgleichsenergie für schwankende Wind- und Solarstromerzeugung bleibt ungenutzt Ausschreibungen für alle Bioenergieanlagen gehören ins Gesetz Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bedeutet Stillstand und Abbau statt einer sinnvollen Weiterentwicklung der Bioenergie. Nach Auffassung der Bioenergieverbände und des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) ist eine konkrete, ab 2017 geltende Anschlussregelung im EEG notwendig, um die Vorteile der Bioenergie für die Energiewende effektiv zu nutzen. Die vom BMWi vorgeschlagene Verordnungsermächtigung und die Deckelung der Ausschreibungen sind völlig unzureichend, so die Verbände. Stattdessen fordern sie, die zielführenden Vorschläge verschiedener Bundesländer und des