Zwischenbericht für Windenergie-Pläne stimmt Stadtwerke Münster optimistisch Finanzierungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Veranstaltungen Windenergie Windparks Wirtschaft 8. November 2024 Werbung Die Stadtwerke Münster planen sechs Windenergie-Anlagen in Halle (Westf.). (WK-intern) - Seit Januar untersucht ein unabhängiger Gutachter, welche Vogelarten in diesem Bereich leben. Am Donnerstag (7. November) präsentierten die Stadtwerke Münster einen Zwischenbericht, dessen Inhalt der kommunale Versorger positiv bewertet: „Unsere aktuellen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass sich die geplanten Standorte mit der dort lebenden Vogelwelt in Einklang bringen lassen“, sagt Maximilian Wolf, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien bei den Stadtwerken Münster. Das Planungsbüro LandPlan OS kartiert die Vogelwelt an den Standorten nach Vorgaben, die das Bundesnaturschutzgesetz und ein Leitfaden des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vorschreiben. Der Gutachter erfasste für
Urteil zum Windenergieanlagenbau: Artenschutz ist bei standortbezogener UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 2. Oktober 2019 Werbung Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Artenschutzrechtliche Belange sind bei standortbezogener UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen (WK-intern) - Am 26. September 2019 hatte der für Umweltrecht zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts über die Revisionen in vier Parallelverfahren zu entscheiden. Drei Privatkläger und der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hatten die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für insgesamt fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf beklagt. Alle vier Kläger rügten die angeblich mangelhafte Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere einen drohenden Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot in Bezug auf Weißstorch, Rohrweihe und Fledermäuse sowie die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Privatkläger wandten sich darüber hinaus gegen Lärm- und Schatteneinwirkungen sowie die angeblich optisch bedrängende Wirkung