Klarstellung des BBK zu: Großflächiger Stromausfall in Deutschland Behörden-Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 20. November 2022 Werbung Katastrophenschutz-Chef Ralph Tiesler warnte noch am 19. Nov. 2022 vor Blackouts in diesem Winter, nur rudert er zurück: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/katastrophenschuetzer-rechnet-mit-stromausfaellen-im-winter-18472940.html https://www.focus.de/politik/oberster-katastrophenschuetzer-bbk-praesident-rechnet-mit-stromausfaellen-im-januar-und-februar_id_180081184.html (WK-intern) - Ein großflächiger Stromausfall in Deutschland ist jetzt wieder äußerst unwahrscheinlich. Das elektrische Energieversorgungssystem ist mehrfach redundant ausgelegt und verfügt über zahlreiche Sicherungsmechanismen, um das Stromnetz bei Störungen zu stabilisieren. Ebenso wird die Wahrscheinlichkeit als gering angesehen, dass es regional und zeitlich begrenzt zu erzwungenen Abschaltungen kommt, um die Gesamtversorgung weiter sicherzustellen. Auf ein solches Szenario hatte sich BBK-Präsident Tiesler in seinem Interview mit der "Welt am Sonntag", welches am 19. November 2022 erschienen ist, bezogen, um die grundsätzliche Bedeutung von Vorsorgemaßnahmen hervorzuheben. Die missverständliche
TÜV SÜD hilft KRITIS-Betreibern bei Nachweiserbringung Solarenergie Windenergie Windparks 9. April 2018 Werbung Laut IT-Sicherheitsgesetz sind Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) dazu verpflichtet, sicherheitstechnische Vorsorge zu belegen. Für die erste Gruppe ist hierfür am 3. Mai der Stichtag. In den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation muss dann ein entsprechender Nachweis vorliegen. TÜV SÜD unterstützt Betreiber bei der Nachweiserbringung. Kritische Infrastrukturen sind laut BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) all diejenigen Dienstleistungen, die entscheidend zur Versorgung der Allgemeinheit beitragen. Da ein Ausfall in diesen Bereichen schnell zu Versorgungsengpässen führt, gilt es, diese Unternehmen und insbesondere ihre IT-Systeme in besonderem Maße zu schützen. Deshalb sieht das IT-Sicherheitsgesetz vor, dass KRITIS-Betreiber sicherheitstechnische Standards einhalten und besondere Vorsorgemaßnahmen umsetzen. Da bis zum 3. Mai