Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt über Fahrverbote in einer sogenannten „kleinen Umweltzone“ Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 4. Juli 2020 Werbung Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Urteil zur Luftreinhaltung bleibt erfolglos (WK-intern) - Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 03.07.2020 (Az.: 17 K 3162/20) den Antrag des Landes Baden-Württemberg auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2017, konkretisiert durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018, abgelehnt. Mit seinem Antrag wollte das Land erreichen, bis zu einer noch ausstehenden Entscheidung des Gerichts über die erhobene Vollstreckungsabwehrklage von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen verschont zu bleiben. Nicht zu entscheiden war, ob die in der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgesehenen Fahrverbote in einer sogenannten „kleinen Umweltzone“ umzusetzen sind. Die