Vogelschutzrichtlinie: Keine Lockerung für die Windenergie nach dem EuGH-Urteil Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. März 2021 Werbung KNE-Wortmeldung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (WK-intern) - Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtssachen C-473/19 und C-474/19 vom 4. März 2021 liegt vor. Das KNE beleuchtet die Entscheidung vor allem mit Blick auf die europäische Vogelschutzrichtlinie. Für die Windenergie an Land bleibt es weiterhin bei einer individuenbezogenen Betrachtung auf der Ebene des Verbotstatbestandes. Populationsbezogene Bewertungen können erst bei der Prüfung der Ausnahme herangezogen werden. Ausgangslage Am 4. März verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zu einem Vorlageverfahren aus Schweden. Inhaltlich ging es um eine Abholzungsanmeldung, die eine nahezu komplette Rodung (Kahlschlag) eines Waldgebietes zum Inhalt hatte. Das vorlegende schwedische