Windpark kann gebaut werden: Land unterliegt im Streit um Windkraftanlagen auf dem Welscheberg Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 25. Januar 2022 Werbung Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtskräftig. (WK-intern) - Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem inzwischen den Verfahrensbeteiligten zugestellten Beschluss vom 28.01.2021 den vom Land Baden-Württemberg gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08.05.2019 - 12 K 9294/17 - hinsichtlich des Windparks auf dem Welscheberg (Neckar-Odenwald-Kreis) abgelehnt. In seinem Urteil hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe der Klage eines Windkraftbetreibers gegen das Land Baden-Württemberg auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für vier Windenergieanlagen auf dem Welscheberg, einer bewaldeten Bergkuppe etwa 2 km nordwestlich von Hainstadt, stattgegeben (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23.08.2019). Der 10. Senat des VGH
Menold Bezler kippt Flächennutzungsplan Windenergie der Stadt Alpirsbach vor VGH Baden-Württemberg Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Februar 2021 Werbung Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit dem am 5. Februar 2021 bekannt gegebenen Urteil den Flächennutzungsplan der Stadt Alpirsbach zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen aufgehoben (Az. 5 S 305/19). (WK-intern) - Die Revision wurde nicht zugelassen. Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren war der Regionalvorsitzende Nordbaden des Bundesverbands WindEnergie (BWE) Jürgen Bortloff, der gemeinsam mit weiteren Bürgern aus Alpirsbach und Umgebung im Gewann „Oberer Reutiner Berg“ eine Windenergieanlage errichten möchte. „Wir sehen unsere Einschätzung, dass die Stadt Alpirsbach durch eine fehlerhafte Planung die Genehmigung des Antrags auf Errichtung einer Windenergieanlage zu Unrecht zunächst verhindert hat, durch die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg bestätigt“, so Verena