Das Fristende für die Verifizierung von Emissionsberichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) rückt näher Behörden-Mitteilungen Mitteilungen Ökologie Technik 9. Juni 2024 Werbung Fristablauf im Nationalen Emissionshandel (WK-intern) - Verifizierung der Emissionsberichte bis 31. Juli 2024 erforderlich Betroffen sind Verantwortliche im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Erstmals Verifizierung erforderlich Noch mehr Pflichten für den Brennstoffhändler Emissionshandelsabgaben sollen die Erderwärmung aufhalten Ab diesem Jahr muss in bestimmten Fällen der Emissionsbericht für 2023 von einer unabhängigen Prüfstelle überprüft werden, bevor er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden kann. Erst danach kann er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden. Verzögerte Bereitstellung der IT-Anwendung Die Anwendung „BEHG-Emissionsbericht 2023“ im Formular-Management-System (FMS) wird laut jüngster Mitteilung der Deutschen Emissionshandelsstelle erst Mitte Juni 2024 zur Verfügung stehen. Dies gibt den Verantwortlichen nur etwa sechs Wochen Zeit, um den
TÜV Rheinland verleiht dem Hisense Laser TV eine Zertifizierung für die CO₂-Bilanz Ökologie Verbraucherberatung 8. November 2023 Werbung Qingdao, China - Hisense, das globale Unternehmen für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte, hat vom TÜV Rheinland, einem weltweit führenden Anbieter von technischen Dienstleistungen, die Verifizierung des CO₂-Fußabdrucks für seinen Laser TV PL1 erhalten. (WK-intern) - Diese Zertifizierung wurde in Übereinstimmung mit der Norm ISO 14067:2018 erteilt. Hisense entwickelte eine Produktkohlenstoffbilanz(Product Carbon Footprint, PCF)-Abgrenzung entwickelt die die Phasen der Rohstoffbeschaffung und -vorbehandlung, die Produktfertigung, den Vertrieb, die Nutzung und das Recycling von Abfällen umfasste. Dies wurde in Übereinstimmung mit den neuesten internationalen Standards für den CO₂-Fußabdruck entwickelt, wobei der TÜV Rheinland Hisense bei der Berechnung und Zertifizierung des CO₂-Fußabdrucks des PL1-Produkts während des gesamten Lebenszyklus
TÜV SÜD überprüft CO2-Emissionen von Hochseeschiffen Ökologie 8. Februar 2017 Werbung TÜV SÜD verifiziert CO2-Emissionen von Hochseeschiffen (WK-intern) - Mit der Verordnung (EU) 2015/757 hat die Europäische Union die Grundlage dafür geschaffen, die CO2-Emissionen und Transportdaten von Hochseeschiffen zu erfassen. Als akkreditierte Prüfstelle unterstützt TÜV SÜD die Schifffahrtsunternehmen mit der Überprüfung und Verifizierung von Monitoringkonzepten und Emissionsberichten. Die Verordnung (EU) 2015/757 für Monitoring, Reporting und Verification (MRV) betrifft alle Hochseeschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5.000, die Güter oder Personen gewerblich befördern und einen Hafen im Hoheitsgebiet eines EU-Staates nutzen. Für jedes dieser Schiffe müssen die Schifffahrtsunternehmen ein Monitoringkonzept erstellen, das die Methodik zur systematischen Erfassung von CO2-Emissionen und Transportdaten beschreibt. Nach dieser