NRW-Windenergieprojekte: Landesplanungsgesetz bleibt weiterhin erklärungsbedürftig Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 18. Mai 2024 Werbung Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW setzt deshalb auf einen angekündigten Erlass, der trotz der Gesetzesnovelle die Verzögerung von Genehmigungen neuer Windenergieprojekte vermeiden soll. (WK-intern) - Der Landtag hat die Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Die Bezirksregierungen haben zukünftig die Möglichkeit, Genehmigungsverfahren für Windenergievorhaben bis zum Abschluss der laufenden Regionalplanänderungen aussetzen zu können – ein Schwebezustand, der bis Ende 2025 andauern dürfte. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im Februar eine ähnliche Formulierung im Landesentwicklungsplan als offenkundig rechtswidrig bewertet. Den Landtagsbeschluss kommentiert Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW), so: „Zusammen mit mehreren Expertinnen und Experten halten wir die neue Regelung im Landesplanungsgesetz für offensichtlich rechtswidrig.