Verwaltungsgericht entscheidet über Moratorium für Windkraftanlagen Behörden-Mitteilungen Windenergie Windparks Wirtschaft 24. November 2017 Werbung Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich am 22. November 2017 in fünf Verfahren mit der Zulässigkeit raumbedeutsamer Windkraftanlagen beschäftigt. (WK-intern) - Dabei ging es in zwei Verfahren insbesondere um die Grundsatzfrage, ob die Regelung des § 18 a Landesplanungsgesetz verfassungsmäßig ist, wonach zur Sicherung der in Aufstellung befindlichen Raumordnungspläne raumbedeutsame Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet vorläufig unzulässig sind. Der Geltungszeitraum der Vorschrift war ursprünglich bis zum 5. Juni 2017 befristet gewesen und ist im April des Jahres bis zum 30. September 2018 verlängert worden. Die Anträge der Kläger waren noch vor Inkrafttreten des Moratoriums abgelehnt worden. Dagegen war Klage erhoben worden und zur Begründung geltend