Höchstes Bayerisches Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München Behörden-Mitteilungen E-Mobilität Erneuerbare & Ökologie Ökologie 3. Oktober 2026 DUH fordert weitere wirkungsvolle Maßnahmen für Saubere Luft (WK-intern) - DUH begrüßt das heute zugestellte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), der erneut die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München bestätigt hat. Ein Verbrenner-Lobbyverband hatte mehrere Klagen von Privatpersonen gegen das Dieselfahrverbot initiiert. Einer der Kläger hatte sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. Juli 2024 nicht abgefunden. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde nun endgültig abgelehnt, da nach Ansicht des BayVGH "keine ernstlichen Zweifel im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Verhältnismäßigkeit des Dieselfahrverbots" bestehen. Damit ist nun auch in München rechtskräftig geklärt, dass das zonale Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse