Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 23. Juni 2025 Werbung Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht. (WK-intern) - Das Gesetz soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen. Es flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden. Für diese Schuldnerberatungsdienste dürfen