Kreditauskunftei CRIF hat Millionen Daten illegal gesammelt Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 1. September 2026 OGH: Weg frei für Sammelklage! (WK-intern) - noyb hat im Juni 2026 eine Unterlassungsklage gegen die rechtswidrige Datensammlung der Kreditauskunftei CRIF eingebracht. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren anderen – davon unabhängigen – Verfahren im Sinne von noyb entschieden: Die derzeit praktizierte Datenerhebung von CRIF bei Adressverlagen verstößt gegen den DSGVO-Grundsatz der „Zweckbindung“. Damit ist ein wesentlicher Vorwurf von noybs Unterlassungsklage schon vor der ersten Verhandlung höchstgerichtlich bestätigt. Dadurch steigen die Erfolgsaussichten unserer Sammelklage gegen CRIF weiter. Urteile des Obersten Gerichtshofs: (1), (2), (3) Anmeldung zur Sammelklage gegen CRIF Zweckänderung nicht erlaubt. Der Grundsatz der Zweckbindung (Artikel 5(1)(b) DSGVO) verbietet es Unternehmen grundsätzlich, Daten, die
Bundesgerichtshofs genehmigt Abmahnung durch eingetragene Vereine, wenn der Staat seiner Pflicht nicht nachkommt Aktuelles Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 4. Juli 2019 Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (WK-intern) - Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18 Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann. Sachverhalt: Die Klägerin ist die Deutsche Umwelthilfe e.V., ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs. 1 UKlaG* eingetragener Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Autohaus und bewarb auf ihrer Internetseite ein