BAFA: Antragsverfahren für die Kaufprämie für Elektroautos erfolgreich angelaufen Behörden-Mitteilungen E-Mobilität 5. Juli 20164. Juli 2016 Werbung Eschborn. „Das Antragsverfahren für die Kaufprämie für Elektroautos (Umweltbonus) ist erfolgreich im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angelaufen“, so Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA. (WK-intern) - „Seit Beginn des Antragsverfahrens am 2. Juli 2016 sind beim BAFA 266 Anträge eingegangen." Neben reinen Elektroautos werden auch sogenannte Plug-In Hybridelektrofahrzeuge gefördert. Förderfähig sind Fahrzeuge, für die ab dem 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Allgemeine Informationen Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden
Kaufprämie für Elektrofahrzeuge: Antragstellung ab Samstag, 2. Juli 2016 möglich Behörden-Mitteilungen E-Mobilität 1. Juli 2016 Werbung Ab Samstag, dem 2. Juli 2016 um 00:00 Uhr können Anträge für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannten Umweltbonus, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. (WK-intern) - Die Förderrichtlinie ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 2. Juli 2016 in Kraft. Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betont zum Start des neuen Förderprogramms: „Das BAFA wird die Entwicklung zur Mobilität der Zukunft mit einer unbürokratischen und vollelektronischen Antragsbearbeitung unterstützen.“ Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit
Elektromobilität: BAFA richtet Telefon-Hotline für Fragen zum Umweltbonus ein Behörden-Mitteilungen E-Mobilität 7. Juni 2016 Werbung Eschborn. Die Vorbereitungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das elektronische Antragsverfahren für den Umweltbonus laufen auf Hochtouren. (WK-intern) - Für Fragen rund um die Förderung hat das BAFA eine Telefon-Hotline eingerichtet, die unter folgender Nummer erreichbar ist: 06196/908-1009. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge und die Förderrichtlinie werden derzeit erarbeitet. Ab welchem Zeitpunkt der Kauf eines Elektroautos förderfähig ist, wird im Rahmen der Förderrichtlinie festgelegt. Anträge für den Umweltbonus können vom BAFA allerdings erst nach Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission und nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger entgegengenommen werden. Vorher gestellte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden. Weitere Hinweise zum Antragsverfahren sowie