Verschiebungs-Chaos: Beginn der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse-Strom auf 2023 verschieben Bioenergie Mitteilungen 26. Mai 2022 Werbung Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt, mit dem eine förderunschädliche Verschiebung der Frist für die Zertifizierung bei nachgewiesenem Auditorenmangel von 30. Juni auf 31. Dezember 2022 ermöglicht werden soll. (WK-intern) - Hintergrund ist die Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie „RED II“, die Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit für Energie aus Biomasse definiert und in Deutschland durch die am 8. Dezember 2021 in Kraft getretene BioSt-NachV umgesetzt wird. Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kommentiert die Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: „Das Chaos auf allen Ebenen bei der Umsetzung der RED II zeigt: Wir brauchen dringend eine umfassende