Wiederkehrender Neuanstrich bei Offshore-Windenergieanlagen nicht mehr notwendig Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 31. August 2018 Werbung Projekt der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE zeigt Wirkung (WK-intern) - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mitgeteilt, dass zukünftig auf die regelmäßige Erneuerung des vollflächigen gelben Farbanstrichs an den Substrukturen der Offshore-Windenergieanlagen verzichtet werden kann. Die Vorgaben zum Erstanstrich seien ausreichend, um die internationalen Empfehlungen und Normen umzusetzen, so die Behörde. Die Kennzeichnungen sollen zur Erhöhung der Schiffssicherheit beitragen. Grundsätzlich unterlagen bislang laut den Rahmenvorgaben der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) alle Offshore-Anlagen einer Inspektion auf Beschädigung des Farbanstriches bzw. der Einhaltung der farbmetrischen Anforderungen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen wären jeweils Neuanstriche der betroffenen Substrukturen erforderlich gewesen. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat gemeinsam mit Industriepartnern