EuGH entscheidet ersatzloses Außerkrafttreten der nationalen Rechtsnormen in der Energieregulierung Behörden-Mitteilungen 2. September 2021 Werbung Bundesnetzagentur zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Energiesachen (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur nimmt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Regulierungsbehörden sowie zur Umsetzung entflechtungsrechtlicher Vorgaben im Energiebereich zur Kenntnis. Die Entscheidung wird Anpassungen der Arbeitsweise der Bundesnetzagentur erforderlich machen. „Es gilt nun, die Entscheidungsgründe sorgfältig auszuwerten. Die Bundesnetzagentur wird die Bundesregierung bei der zügigen Auswertung des Urteils unterstützen“, sagt J. Homann, Präsident*innen der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur wird rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren. Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essentiell sind.“ Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass im Bereich des Energierechts Richtlinien
Stefan Kapferer zum Agora-Gutachten zum Kohleausstieg Mitteilungen Ökologie 23. Oktober 2017 Werbung "Die künftige Bundesregierung tut gut daran, den Konsens mit den betroffenen Regionen, den Gewerkschaften und den Kraftwerksbetreibern zu suchen. (WK-intern) - Denn: Bereits eine erste Analyse des offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Agora-Gutachtens zeigt, mit wie vielen Rechtsunsicherheiten ein Ausstieg ohne Konsens behaftet wäre: Das Gutachten stützt sich bei der Frage der Amortisationszeit für ein Kraftwerk auf durchschnittliche Herleitungen, wie sie auch für die Verhandlungen zum Atomkonsens herangezogen wurden. Eine solche pauschale Durchschnittsbetrachtung verbietet sich aber, wenn Kraftwerke gegen den Willen der Betreiber stillgelegt werden sollen. In diesem Fall müsste jede Anlage für sich betrachtet werden. Dies gilt umso mehr, als das