Rosneft bleibt bis auf weiteres Staatsbetrieb Behörden-Mitteilungen 23. März 2023 Werbung Das Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Rosneft ab – BMWK-Anordnung der Treuhand wird für rechtmäßig erklärt (WK-intern) - BMWK verlängert Anordnung der Treuhand um weitere sechs Monate Einleitung: Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit der heutigen Entscheidung die Klage des Rosneft-Konzerns gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung abgewiesen. Die Anordnung der Treuhand durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war rechtmäßig und verhältnismäßig. Das BMWK begrüßt die heutige Gerichtsentscheidung ausdrücklich. Das BMWK beabsichtigt, die am 15. März 2023 auslaufende Treuhandverwaltung um weitere sechs Monate zu verlängern. Es berücksichtigt hierbei die heutige Gerichtsentscheidung. Die Verlängerung der Treuhand wird am 15.03.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wird mit
Bundesregierung sieht deutliche Fortschritte bei der Sicherstellung der Gasversorgung Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 29. August 2022 Werbung Speicherfüllstände plötzlich stärker gestiegen als erwartet – Ausspeicherpfad im Winter wird so wahrscheinlich möglich (WK-intern) - Trotz des schwierigen Umfeldes sieht die Bundesregierung bei der Sicherstellung der Gasversorgung für diesen Winter deutliche Fortschritte. Das betrifft die Speicherbefüllung, die Versorgung über andere Lieferwege als russische Pipelines und neue Anlandekapazitäten für Flüssiggas. Insbesondere die Gasspeicherfüllstände sind in den vergangenen Wochen dank der regulatorischen Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung und des aktiven Einkaufens von Gas mit von der Bundesregierung bereitgestelltem Geld stark gestiegen. Das Oktober-Speicherziel von 85 Prozent dürfte schon Anfang September erreicht werden. Damit kann im Winter planmäßig Gas aus den Speichern in den Markt gegeben werden, und
BMWK-Bundesminister*in sperrt Gazprom Germania die Geschäftsfähigkeit Behörden-Mitteilungen 5. April 20225. April 2022 Werbung BMWK setzt Bundesnetzagentur als Treuhänder*in für Gazprom Germania ein (WK-intern) - Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary schwebend unwirksam Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die Bundesnetzagentur vorübergehend als Treuhänder*in für die Gazprom Germania Gruppe ein. Die entsprechende Anordnung wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hintergrund der Entscheidung sind unter anderem unklare Rechtsverhältnisse sowie der Verstoß gegen die Meldepflicht im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung. Die Gazprom Germania GmbH betreibt in Deutschland kritische Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung. Das Bundesminister*in erklärte dazu. „Die Anordnung der Treuhandverwaltung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Aufrechterhaltung der