Abfallentsorger VKU reicht Musterklage gegen CO2-Steuer, von vielen auch Luftsteuer genannt, ein Mitteilungen Ökologie Technik Verbraucherberatung 10. Dezember 2023 Werbung Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle – wie beispielsweise auch Kraftstoffe im Straßenverkehr oder Erdgas/Heizöl zur Gebäudebeheizung – der CO2-Besteuerung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). (WK-intern) - Diese ausschließlich deutsche Verpflichtung gilt für thermische Abfallbehandlungsanlagen zusätzlich zu den europäischen Verpflichtungen des Treibhausgasemissionshandels, ebenfalls ab Januar 2024. Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet für die Betreiber von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen erhebliche Mehrkosten sowie bürokratischen Aufwand. Wegen der dadurch steigenden Verbrennungspreise werden sich die Entsorgungskosten für Bürger und Unternehmen erhöhen. Im konkreten Fall wird die Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) die Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen. Hasenkamp: „Einbeziehung der CO2-Besteuerung auf Müllverbrennung stößt auf erhebliche rechtliche Bedenken“ Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident