Änderung der 38. BImSchV ignoriert Situation kleiner und mittelständischer Unternehmen Bioenergie 16. November 2024 Werbung Das Bundeskabinetts hat die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) beschlossen und damit Reglungen zur Stabilisierung der THG-Quote im Kraftstoffsektor auf den Weg gebracht. (WK-intern) - Demnach darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden. Das Bundesumweltministerium (BMUV) will mit dieser Anpassung in erster Linie den mit Betrugszertifikaten geschwemmten Markt beruhigen. Doch aufgrund der Ausgestaltung der Regelungen und des damit einhergehenden kurzfristigen Preisverfalls sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in besonderer Bedrängnis. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), kommentiert den Kabinettsbeschluss: „Die neu gefassten Regelungen in der 38. BImSchV werden für die Jahre