Windenergie-Teilflächenziele bringen mehr Planungssicherheit in Bayern Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 14. Februar 202614. Februar 2026 Werbung Aiwanger: "Unsere richtungsweisenden Orientierungswerte für die Windenergie-Teilflächenziele bis 2032 bringen mehr Planungssicherheit in die Regionen" (WK-intern) - Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat unverbindliche Orientierungswerte für die Windenergie-Teilflächenziele bis 2032 festgelegt. Die konkrete Ausweisung dieser Flächen erfolgt durch die Regionalen Planungsverbände. Da das Potenzial für Windenergie in einigen Regionen begrenzt ist, entwickelte das Staatsministerium eine fachliche Modellverteilung. Grundlage hierfür ist eine Potenzialanalyse des Ökoenergie-Instituts Bayern (ÖIB) am Landesamt für Umwelt. Die darin enthaltenen Teilflächenziele (TFZ) 2032 für die 18 bayerischen Regionen liegen zwischen 1,3 und 2,1 Prozent der jeweiligen Regionsfläche. Diese Werte sind als unverbindliche Orientierungs- und empfohlene Mindestwerte zu verstehen,