Bundesnetzagentur rudert zurück: Kohleverfeuerungsverbot nicht mehr erforderlich Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik Verbraucherberatung 1. September 2026 Kohleausstieg: Erneut kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur ordnet im Jahr 2026 kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) an. Bis zum Stichtag 1. September 2026 sind bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich festgelegte Zielniveau für 2029 deutlich unterschritten wird. Kein vorauseilender Gehorsam gegenüber Merkel-, Scholz- und Merz-Regierungen mehr erforderlich Klimarettung schon in trockenenTüchern Ein zusätzlicher Verbotseingriff ist nicht mehr nötig. Seit Beginn des KVBG Kohleausstiegs ist bereits zum dritten Mal kein neues Verbot erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Das Zielniveau für das Jahr 2029 bezeichnet die im jeweiligen Jahr noch zulässige Nettonennleistung von
Versorgungssicherheit und Systemrelevanz: Bundnetzagentur hebt plötzlich Kohleverstromungsverbot auf Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik Verbraucherberatung 2. September 20242. September 2024 Kohleausstieg - für 2027 erstmals kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich Wahlerschütterung "zwingt" Grüne zum schnellen Umdenken in Richtung Parteierhalt, Machterhalt und Versorgungserhalt der eigenen Klientel Bundnetzagentur hat 10,7 Gigawatt Kohlestrom erfolgreich bezuschlagt (WK-intern) - Die Bundnetzagentur hat kein Kohleverfeuerungsverbot 2024 nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) angeordnet. Grund hierfür ist, dass bis zum Anordnungstermin 02. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Zieljahr 2027 bereits unterschritten ist. Als Zielniveau wird die im jeweiligen Zieljahr gesetzlich noch zugelassene Menge der Nettonennleistung von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen bezeichnet. Plötzlich ist: Erstmals seit Beginn des Kohleausstiegsprozesses nach dem
Reges Interesse der Kohlekraftwerksbetreiber an Ausschreibungsverfahren zum Kohleausstieg Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 15. Dezember 2021 Ergebnisse der vierten Ausschreibung zum Kohleausstieg (WK-intern) - Homann: „Weiterhin reges Interesse an Ausschreibungsverfahren“ Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der vierten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekanntgegeben. „Auch die vierte Ausschreibungsrunde ist ein wichtiger Schritt für den weiteren Kohleausstieg. Aufgrund der hohen Beteiligung am Verfahren war die Runde erneut überzeichnet,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Details zu den Zuschlägen Die ausgeschriebene Menge von 433,016 Megawatt war überzeichnet. Drei Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 532,514 Megawatt haben einen Zuschlag erhalten. Diese Kohlekraftwerke dürfen ab spätestens Mai 2023 keinen Kohlestrom mehr verkaufen. Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 510 Megawatt und das kleinste
Bundesnetzagentur lässt auch Kohle Kraftwerk Walsum stilllegen Behörden-Mitteilungen Ökologie 15. April 2021 Kraftwerk Walsum 9 ist nicht systemrelevant (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Feststellung der Systemrelevanz für das Kraftwerk Walsum 9 abgelehnt. In diesem Kraftwerk darf damit ab Juli 2021 keine Kohle mehr verfeuert werden. In der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung hat das Kraftwerk Walsum 9 einen Zuschlag erhalten. Im Anschluss hat der Übertragungsnetzbetreiber Amprion untersucht, ob das Kraftwerk systemrelevant ist. Ablehnung der Systemrelevanz Die Bundesnetzagentur hat den Antrag von Amprion geprüft. Dabei zeigte sich, dass Alternativen zum Weiterbetrieb der Anlage bestehen könnten. Daraufhin forderte die Bundesnetzagentur Amprion auf, weitere Handlungsoptionen zu untersuchen. Die von Amprion anschließend vorgelegten Netzberechnungen zeigen, dass Walsum