Nachhaltigkeitskriterien nachweisen: Zertifizierungen nach SURE jetzt durch die GUTcert möglich Bioenergie Mitteilungen 23. Juli 2021 Werbung Über das SURE-System können Anlagen, die Strom und Wärme aus Biomasse produzieren, die Einhaltung der nach RED II geforderten Nachhaltigkeitskriterien nachweisen (WK-intern) - Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (2018/2001/EG – RED II) wird die Nachweispflicht für die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien von Biomasse ausgeweitet. Die Nachweispflicht galt bislang nur für Wirtschaftsbeteiligte, die flüssige Biokraftstoffe oder Biomethan im EU-Treibstoffmarkt verkaufen, sowie die vor- und nachgelagerte Lieferkette. Unter die RED II fallen nun auch Anlagen, die Strom oder Wärme/Kälte aus Biomasse erzeugen, unter die Nachweispflicht, sofern ihre Feuerungswärmeleistung 20 MW (bei fester Biomasse) bzw. 2 MW (bei gasförmiger Biomasse) übersteigt. Die GUTcert ist seit